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genossenschaftsanteile

Verfasst: 22.05.2005 16:35
von Gast
hi
wer kennt sich damit aus, ob man genossenschaftsanteile oder die kaution für eine wohnung übernommen bekommt vom amt? es ist umzugsbedingt, da ich von sachsen nach hamburg ziehe, weil ich dort arbeit suche.

mir wurde eine mietzusicherung ausgestellt, aber nicht die kosten für die genossenschaftsanteile.
kann mir da jemand was zu sagen?

Verfasst: 19.07.2005 22:00
von kbot
ich hab gehört, dass in manchen Bundesländern die Genossenschaftsanteile bezahlt werden, so wie auch die Kaution, aber in manchen Bundesländern muss man einen zinslosen Kredit aufnehmen bei der Agentur für Arbeit, welchen man dann mit 10% vom monatlichen ALGII zurückzahlen muss


MfG kbot

Verfasst: 12.09.2005 13:01
von Gast
ich habe meine Genossenschaftsanteile als Zinsloses Darlehn bekommen. Wenn ich mal ein bißchen mehr Geld habe kann ich es zurück zahlen. In Raten natürlich. Die jährlichen Zinsen von der Genossenschaft bekommt das Amt. Ich komme aus Hamburg

Verfasst: 20.09.2005 20:33
von jessy1882
hallo erstmal also zu deiner frage also ich weis es halt von mir her da haben die mir die kaution bezahlt für die genossenschaft (1600€) und die musste ich in 100€ raten wieder zurück zahlen sprich die haben die mir von meiner leistung abgezogen also hatte ich am ende noch 14,07€ zum leben für mich und meinen sohn und das ging dann logischer weise 16 monate so aber die kaution zahlen sie dir auf jeden fall!!!!!! :lol:

Verfasst: 25.10.2005 15:28
von Gast
Genossenschaftsanteile sind KEINE Kaution für eine Whg.
lediglich kauft man sich mit ein und bekommt jedes jahr eine rendite
die mit dem geld erwirtschaftet wird z.b. 35 euro die dann in die Miete mit einfliesen da versteh ich nicht warum man das abzahlen kann ?
bei einer Mietkaution wäre das anders,da reicht eine übernahmeerklärung
der Bank aus .
das kostet im jahr ca. 15 Euro und man brauch kein geld bewegen

Genossenschaftsanteile

Verfasst: 25.10.2005 15:44
von Carola
Es ist richtig das in Hamburg Genossenschaftsanteile als Darlehen gewährt werden. Der Ertrag (Zinsen) geht ans Amt. Ebenso gilt das für die Kaution, nur das keine direkt auszuzahlenden Zinsen fließen (Sparbuchzins). Auch die Kaution muss mit Sparbuchüblichen Zinssatz verzinst werden.

Das Thema Bankbürgschaft kommt für einen ALGII - Empfänger nicht in Frage, da er wohl kaum über die ausreichede Sicherheit verfügt: Arbeitseinkommen!

Bei einem Bundeslandwechsel ist zu beachten, das der Antrag auf dieses Darlehen (hier: Sachsen) auch in diesem Bundesland gestellt werden muss. Alle (schriftlichen) Anträge die den Wohnungswechsel betreffen müssen in Sachsen gestellt, bearbeitet und beschieden werden.

Sachsen zahlt weitere sechs Moate nach dem Umzug alle Leistungen, die in Hamburg gewährt werden, an Hamburg zurück. Erst danach kommt die Leistung aus dem Ländertopf Hamburg.