Überzahlungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Azze
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Überzahlungen

Beitrag von Azze »

Bedingt durch meinen Nebenjob habe ich am 1.8.06 eine Überzahlung von der Arge erhalten. 400€ durch Nebenjob wurden mir vom AG zum 15.8 überwiesen, die Lohnabrechnung bekomme ich dann auch immer zum 15. und sende diese umgehend der Arge zu. Es wurden genau 240€ zuviel bezahlt. Diese 240€ wurden mir am 1.9.06 einfach weniger überwiesen. Ohne einen Bescheid darüber zu schicken. Das können die doch nicht so machen ?! Was mach ich dann jetzt ? Dagegen wiederspruch einlegen ist schwer , weil gegegen was ? Hab ja nichts schriftliches bekommen. Auch finde ich sollte eine Überzahlung immer in kleinen Raten einbehalten werden und nicht komplett in einem Stück.

Die 240€ die zuviel waren im August habe ich mir zum Glück zur Seite gelegt, aber mir gehts hier ums Prinzip, die dürfen meiner Meinung nach einfach nicht so vorgehen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, Doch dürfen Sie, wenn es eine Überzahlung gegeben hat dürfen Sie dir im nächsten Monat das abhalten. Da greift aber auch wieder die Mitwirkungspflicht, es hätte Dir auffallen müssen das Du zu viel bekommen hast (was Du ja auch bemerkt hast ), und das hättest dann umgehend melden müssen. Wenn die Nebenverdienstbescheinigung dann eingespielt ist wird das automatisch Anteilsmäßig eingehalten, da es dir ja nicht zu steht das Geld. Widerspruch sage ich Dir aus Erfahrung zwecklos, kannst nur nach einer Raten Vereinbarung fragen, und argumentieren das es Dir nicht aufgefallen ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Solch eine Sache ist höchst kompliziert.

Einfach abbuchen bzw. einbehalten dürfen die definitiv nicht.
Machen aber viele SB, sich nicht Rechtssicher sind,
auf Grund welchen § sie einen Bescheid aufheben/ändern dürfen.

Sehr schön nachzulesen im Diskussionsforum der Sozialämter:

http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2562
Azze
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Beitrag von Azze »

Da ich immer zum 15. des folge Monats Geld vom Arbeitgeber bekomme und nie weiß wieviel das sein wird. Bekomm ich eben jeden Monat eine Überzahlung. Denn die Arge zahlt ja zum 1. im Vorraus und ich bekomm dann zum 15.9 Lohn auch die Lohnabrechnung kommt dann erst. Kann also gar nicht vorher meiner Meldeplicht nachkommen weil ich selber nicht weiß wie hoch mein Verdienst sein wird. Von daher ist das eben ein Fehler der ARGE , die müssten mir dann einfach einen Durchschnittsbetrag jeden Monat abziehen so das keine Überzahlung mehr erfolgen kann. Aber das kriegen die nicht gebacken, da muss ich jeden Monat dieses blöde Formular ausfüllen in dem ich mich wegen der Überzahlung rechtfertigen soll.

Aber das gibt sicher eh noch Probleme , denn im Juli hatte ich eine Überzahlung von 48€ erhalten (Dafür gabs auch einen geänderten Bescheid). Diese 48€ wollten die eigentlich zum 1.9 einbehalten. Haben Sie aber nicht , dafür dann aber die 240€ Überzahlung von August einbehalten. Am 3.9 hab ich dann aber einen Brief von der ARGE bekommen in dem drin stand das ich eine Überzahlung von gesammt 288€ erhalten habe und wie ich diese zurückzahlen möchte. Hab natürlich gleich zurückgeschrieben und die lieben Leute dort drauf aufmerksam gemacht das sie bereits 240€ einbehalten haben und den Rest dann im nächsten Monat eben weniger überweisen sollen. Naja mal sehen was draus wird. Ist nur blöd das ich nichts schriftliches für die 240€ habe.

Also merkt man wieder das der eine nicht weiß der andere macht. Aufstockend ALG2 zu bekommen bei unterschiedlich höhem Gehalt ist irgendwie kompliziert. [/url]
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ralf da liegst Du falsch, Sie dürfen es einbehalten weil Sie dann sagen das der Kunde es nicht gemeldet oder zu spät gemeldet hat das er sein Nebenverdienst noch hat. Wenn er zu unrecht geldbekommen hat, darf ihm das Amt das beim nächsten mal einbehalten. Das würde rein rechlich auch vom Gericht durch gehen weil der Richter genau das sagen wüde, das habe ich schon selbst mit erlebt das die so gemacht wird. Da ich als Zeuge aussagen musste.
Und das mit dem Nebenverdienst wird ja auch nur geduldet das muss die ARGE oder wer auch immer nicht Dulden !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wuschel04
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Hier wird m.E. stramm aneinander vorbei geredet... :?
a) Zu jeder Überzahlung, die zurückgefordert werden soll/muß, gehört auch ein entsprechender (anfechtbarer) Bescheid. Ohne geht nicht.....!
b) Wenn ein Bescheid erteilt wurde, wird darin in aller Regel auch festgelegt, auf welche Weise die Überzahlung beglichen werden soll... z.B. durch Auf-
rechnung = Kürzung der Leistungen in der Folgezeit (meistens zulässig)...
c) Wird diesem Bescheid widersprochen (Begründung???), hat dieser Wider-
spruch "aufschiebende Wirkung", d.h. bis zum Abschluß des Widerspruchs-
verfahrens darf nichts aufgerechnet oder sonstwie eingezogen werden.

M.f.G.
wuschel04
Azze
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Beitrag von Azze »

wuschel04 hat geschrieben:Hallo!


a) Zu jeder Überzahlung, die zurückgefordert werden soll/muß, gehört auch ein entsprechender (anfechtbarer) Bescheid. Ohne geht nicht.....!

wuschel04
Genau das meine ich doch , über die besagten 240€ die einfach einbehalten wurden habe ich aber keinen Bescheid erhalten.
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