Einmalige Beihilfen und Neuberechnung...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kiwi1976
Beiträge: 2
Registriert: 15.09.2006 09:06
Wohnort: Paderborn

Einmalige Beihilfen und Neuberechnung...

Beitrag von kiwi1976 »

Hallo

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen ob es eine Vorgabe gibt in welchen Zeitraum die Arge eine Neuberechnung gemacht haben muss?
Habe im Juni ein Baby bekommen und bis jetzt haben die nochnichts neu berechnet ich bin immernoch bei dem alten Satz und letztens sagte mir die Sachbearbeiterin das ich doch einen 1 Euro Job machen soll wenn mir das Geld nicht reicht.
Wie schon gesagt mein Baby ist 3 monate.
ausserdem würde mich interessieren ob es wirklich noch einmalige beihilfen für zum Beispiel Hochzeiten und /oder Umzüge gibt...
Als ich nämlich umgezoen bin musste ich es selber tragen und meine bald ex nachbarin bekommt jetzt Ihren Umzug bezahlt und die Darauffolgende Hochzeit übernehmen die zum Teil auch, sie sagte zwar das läge daran das Sie eine grosse Familiel hat aber wenn danach ginge wäre ja echt viel ungerechtigkeit im Spiel.
Vielen Dank für hoffentlich viele Antworten..
maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Beitrag von maleite »

Hallo,

wenn du im Juni dein Baby bekommen hast und noch keine Neuberechnung gemacht worden ist, dann würde ich mich mal an den Geschäftsfüher der ARGE wenden.Solltest du alleinerzeihend sein, dann hast du doch bestimmt einen Amtsvormund bekommen vom Jugendamt,wenn ja da schildere ihm dein Problem,er wird sich eventuell auch unterstützen bei der durchsetzung deiner Ansprüche.
Ansonsten kann ich Dir noch raten:
es gibt in fast jeder Stadt einemn verein der heiß:
Frauen helfen Frauen
die gehen wenn es notwenig sein sollte mit zum Amt!

Alles gute für Dich und dein Baby,LG Maleite


"HURRA es gibt noch Frauen die Baby's bekommen, bestraft Sie nicht sondern belohnt Sie, den in 20 Jahren wird Deutschland ein ALTENHEIM sein"
Gast

Beitrag von Gast »

Wartet man 3 Monate nach einem Antrag auf Erledigung durch die Arge, und diese handelt nicht, kann man Untätigkeitsklage beim Sozialgericht beantragen.
kiwi1976
Beiträge: 2
Registriert: 15.09.2006 09:06
Wohnort: Paderborn

Beitrag von kiwi1976 »

Hallo

Ich danke für die Antwort.

Die 3 monate sind ja am Mittwoch rum .

Mein Baby ist am 14.06.06 geboren, ich habe die Unterlagen am19.06 eingereicht und somit wäre das ja am Mittwoch.

Danke nochmal....
Wäre ja alles nicht so schlimm wenn ich nicht schon bei einigen Leuten hätte leihen müssen....
Gast

Beitrag von Gast »

Ich habe noch mal im SGG nachgeschaut:
§ 88

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
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