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Stehen mir leistungen zu?

Verfasst: 14.09.2006 13:11
von Blackhawk
Hi

also ich bin beim stöber hier auf das forum gestoßen und hab mich sofort angemeldet :D

fogendes, ich habe heute nen Brief von der Arge bekommen
darin waren zum einen
eine
Erklärung unter 25-jähriger Unverheirateter im gemeinsamenHaushalt mit min 1 Elternteil
und zum anderen ein
Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts usw
meine frage
ist 2tes nen normaler H4 antrag (auf fortzahlung)
oder ist das extra einer für U25

und stehen mir überhaupt leistungen zu?
ich bin momentan Alg 2 empfänger
wohne bei meinen eltern
bin leider ungelernt
mein vater ist rentner
und meine Mutter bekommt glaube ich auch nix vom AA

steht mir etwas zu den ich spar auf nen auto damit ich flexibler bin und wüsste sonst nich wo ich das geld hernehmen soll

mfg

ps wenn ich etwas falsch gemacht haben sollte bitte melden

Verfasst: 27.09.2006 10:30
von Silke
Hallo, wenn du noch unter 25 bist, wird dein Bedarf mit dem deiner Eltern zusammen veranlagt. Das Geld, falls dir etwas zusteht, wird mit auf Konto der Eltern überwiesen. Wenn du über 25 bist , bildest du eine eigen BG.
Ob und wieviel dir dann zusteht kann ich leider nicht beurteilen, einfach Antrag stellen, mehr wie nein kann ja nicht kommen.



Silke