Stehen mir leistungen zu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Blackhawk
Beiträge: 1
Registriert: 14.09.2006 12:58

Stehen mir leistungen zu?

Beitrag von Blackhawk »

Hi

also ich bin beim stöber hier auf das forum gestoßen und hab mich sofort angemeldet :D

fogendes, ich habe heute nen Brief von der Arge bekommen
darin waren zum einen
eine
Erklärung unter 25-jähriger Unverheirateter im gemeinsamenHaushalt mit min 1 Elternteil
und zum anderen ein
Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts usw
meine frage
ist 2tes nen normaler H4 antrag (auf fortzahlung)
oder ist das extra einer für U25

und stehen mir überhaupt leistungen zu?
ich bin momentan Alg 2 empfänger
wohne bei meinen eltern
bin leider ungelernt
mein vater ist rentner
und meine Mutter bekommt glaube ich auch nix vom AA

steht mir etwas zu den ich spar auf nen auto damit ich flexibler bin und wüsste sonst nich wo ich das geld hernehmen soll

mfg

ps wenn ich etwas falsch gemacht haben sollte bitte melden
Silke
Beiträge: 18
Registriert: 07.08.2006 16:00

Beitrag von Silke »

Hallo, wenn du noch unter 25 bist, wird dein Bedarf mit dem deiner Eltern zusammen veranlagt. Das Geld, falls dir etwas zusteht, wird mit auf Konto der Eltern überwiesen. Wenn du über 25 bist , bildest du eine eigen BG.
Ob und wieviel dir dann zusteht kann ich leider nicht beurteilen, einfach Antrag stellen, mehr wie nein kann ja nicht kommen.



Silke
Antworten