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Mal wieder Privater Arbeitsvermittler

Verfasst: 13.09.2006 10:43
von Azze
Mir wurde heute mal wieder ein Stellenangebot zugeschickt das über einen Privaten Arbeitsvermittler läuft. Ich werde abere keine Vermittlungsverträge mehr bei diesen Leuten unterschreiben. Die Hotliner der ARGE sagen auch einmal "ja, das brauchen sie nicht" meine Arbeitsvermittlerin meint aber "oh doch das müssen sie aber". Ja was denn nun ? Hat da jemand irgendwo Infos wo sowas geregelt wird ? Event Urteile oder dergleich. Wär echt wichtig damit ich meiner Arbeitsvermittlerin mal den Mund stopfen kann und in Zukunft vor solchen Angeboten verschont bleibe.

Klar steht bei dem Stellenangebot die übliche Rechtsfolgenbelehrung aber ich kann doch nciht gezwungen werden dort einen vermittlungsvertrag zu unterschreiben.

Verfasst: 13.09.2006 16:03
von eska23
Hallo,

also meines Wissens nach ist ein Vertrag zwingend beim VG, steht so auch auf dem Gutschein drauf (falls es sich nicht geändert hat).
Falls du keinen VG hast fragt sich natürlich wer die Vermittlung dann zahlt. Die ARGE direkt oder...?

Hab folgendes zum Thema gefunden:

SGB III § 296
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... i/296.html

und hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Vermittler

steht:" Mündliche Verträge oder Verträge, die den hier genannten
Vergütungsvorschriften zuwider laufen, sind unwirksam.
In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit den Gutschein
nicht aus."
"Aus dem erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag
muss die Höhe der Vergütung hervorgehen."

Will heißen: ja, man muss einen Vertrag unterschreiben damit der Gutschein überhaupt gültig ist und der Vermittler ihn einlösen kann.
Wie das ohne Gutschein ist, keine Ahnung...

Gruß
eska

Verfasst: 13.09.2006 23:09
von Gast
Moin
Die Frage ist - ob du dann bei dem Vermittler selbst oder bei dessen vermittelten Arbeitgeber angestellt bist.
Die Vermittlung allein stellt keinen Arbeitsvertrag dar und demnach ist dies nicht relevant und bringt dich noch nicht in Arbeit.
Eine Vermittlung hat keinen zwingenden Erfolg zum Ergebnis ( Arbeitsvertrag ) und demnach würde ich sagen, das die Arbeitsvermittlerin in diese Fall nur Interesse an deinem Gutschein hat.
Bangbuex

Verfasst: 14.09.2006 12:17
von D_C
Hallo zusammen,

den Vermittlungsgutschein braucht man da weder abzugeben noch sonstwas. Bevor ein Arbeitsvermittler einen nicht vermittelt hat bekommt er ohnehin kein Geld.
In der Ursprungsform sind Vermittler dafür gedacht, im Auftrag von Unternehmen Personal zu suchen und werden (wurden) von dem Unternehmen bezahlt.

Angestellt ist man dann immer beim vermittelten Arbeitgeber, es sei denn man hat einen Zeitarbeitsvertrag unterschrieben. Viele Zeitarbeitsfirmen machen auch gleichzeitig Personalvermittlung, wird aber im Vertrag eingetragen ob man nur die Personalvermittlung, oder auch die Vermittlung als Zeitarbeiter in Anspruch nimmt.

@Azze
Warum willst du keinen Unterschreiben? Da steht ohnehin nur drin, dass die dir helfen ne Stelle zu finden und über den Vermittlungsgutschein bezahlt werden. Vielleicht bringt es nicht viel (außer den Vermittlern Datensätze) aber es kann meines Erachtens nach nichts schaden.

Gruß
DC

Verfasst: 15.09.2006 11:38
von Azze
Zitat aus einen von mir vor ein paar Monaten abgeschlossenen Vermittlungsvertrag :

Sollte der Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit , aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Auszahlung kommen, verplichtet sich der Auftraggeber eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 1000€ an den Vermittler zu zahlen.

Sry aber sowas unterschreibe ich nicht nochmal. Was ist denn wenn ich nach 14 Tage oder so beim neunen Arbeitgeber rausfliege und somit die ARGE nicht zahlt ? Dann hab ich 1000€ am Hals die ich niemals zahlen kann.

Jetzt konkret bei dem neuen Angebot der ARGE was über einen Vermittler läuft , kenn ich die Firma die Stellen zu vergeben hat. Dies hat der Vermittler mir schonmal vorab gesagt (Normal sollte er sowas nicht verraten). Grade bei dieser Firma weiß ich genau das man da jederzeit hingehen kann und nen Vertrag bekommt. Ist eben nur ein Job als Briefzusteller und da wird immer gesucht, warum sollte ich da dem Vermittler 2000€ in den Rachen werfen :) Wenn ich da arbeiten möchte mach ich das ohne den Vermittler. Ist zwar nicht mein Geld aber bei so Jobs seh ich es nicht ein Steuergelder zu verschwenden.

Verfasst: 15.09.2006 13:04
von D_C
Das würde ich auch nicht unterschreiben.
Allerdings habe ich inzwischen mehrerer solcher Verträge unterschrieben und in keinem davon steht diese Klausel.

Sind nicht alle Personalvermittler gleich. Davon mal abgesehen finde ich es ehrlich gesagt immer etwas befremdlich, wenn man von "Geld in den Rachen werfen redet". Das sind Firmen die arbeiten und verdienen damit Geld. Unabhängig davon das sie natürlich Gewinn erwirtschaften wollen, haben diese Firmen auch Angestellte die sie bezahlen mit diesem "in den Rachen geworfenem Geld" Es dürfte in dieser Branche genau so viele/wenige schwarze Schafe geben, wie es sie überall gibt.

Gruß
DC