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U25 möchte aus Elternhaus ausziehen

Verfasst: 13.09.2006 08:48
von matcho
Zur aktuellen Lage:
Ich wohne zurzeit bei meinen Eltern, bin 23 Jahre alt, bin in einer Ausbildung (priv.Schule=62€ Kosten monatlich) und erhalte Schülerbafög, Kindergeld und Alg2

Nun möchte ich gern zu meiner Freundin ziehen, welche bereits offiziel in ihrer wohnung gemeldet ist und eine ausbildung mit einem netto-einkommen von rund 500€ hat.

Nun meine Frage:
Als Notwendigkeit zum Auszug möchte ich nennen:
--> Nähere Wohnlage zum Ausbildungsort
--> Stress mit den Eltern, ständiger Lärm --> kein effektives Lernen mgl.
--> Eltern gehen auf Rentenalter zu, planen ihren Umzug in 2-Zimmer Wohnung und somit ist es unzumutbar mich mit unterzubringen, da sonst in 2 Jahren ein neuer Umzug anstehen würde!?

Würde sowas akzeptiert werden???

Und meine zweite Frage:
Ich möchte nun nicht, dass mir ein riesiger finanz. Anteil gestrichen wird, da ich ja nun mit meiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bilde und sie der Hauptverdiener ist.
Habe gehört, dass man erst nach einem Jahr zusammenleben zu einer BG zählt???
Oder wäre es vllt. ratsam, die gemeinsame Wohnung als WG anzugeben und meine Freundin damit als Wg-Partner???

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg :roll:

Verfasst: 13.09.2006 09:44
von Gast
Sekt oder Selters?

Tipps zum herausholen des maximums gibt es hier nicht.

Verfasst: 13.09.2006 10:52
von matcho
ok und wie sieht es nun mit meiner frage bezüglich bg und notwendigkeit aus?

Verfasst: 13.09.2006 11:17
von Gast
Genauso wie du es geschrieben hast beantragen.

Verfasst: 13.09.2006 11:28
von matcho
dir muss man die antworten aus der nase ziehen, oder?

was ist mit meiner frage bezüglich der bedarfsgemeinschaft? :?

Verfasst: 13.09.2006 17:42
von Gast
Wo soll da die Frage sein, die ein Fremder beantworten könnte.

Wie Ihr zusammenlebt entscheiden Deine Freundin und Du, niemand anderes.

Verfasst: 13.09.2006 19:06
von Ampelfrau79
Das beist sich doch alles mächtig gewaltig.
1. Wenn man zu Hause wohne bekommt man kein Schüler-Bafög
2. Wenn man Bafög bekommt, bekommt man kein ALG 2

Entweder hast du falsche angaben gemacht oder nen guten bearbeiter. aber ich würde aufpassen, sonst musste alles zurückzahlen.

Verfasst: 13.09.2006 19:43
von kimi1
1. Wenn man zu Hause wohne bekommt man kein Schüler-Bafög
Die Aussage stimmt nicht, da bist Du falsch Informiert.

Verfasst: 13.09.2006 20:32
von matcho
nicht mit normalen (studenten)bafög verwechseln
mein maximalsatz liegt bei 192€

Verfasst: 13.09.2006 23:09
von Gast
Seht Ihr, und darum gibt es in diesem Forum keine Individualberatung, nicht nur, weil es verboten sein könnte, sondern auch, weil es einfach nicht zu leisten ist.

Hier findest Du ein Bundesweites Adressverzeichniss
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Tacheles

Und damit mache ich hier einmal zu.