Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich bekomme seit längerer Zeit ALG II. Leider habe ich vor ein paar Jahren Schulden gemacht.
Ich möchte die Schulden gerne begleichen, aber ich lebe vom ALG II jetzt schon am Rande des Existenzminimums. Ich besitze kein Auto und auch keine anderen Güter. Ich gehe nicht ins Kino, Essen und leiste mir keinen anderen Luxus.
Nun habe ich einen Brief von einer Inkasso-Firma bekommen mit der Bitte um Übersendung des Leistungbescheides. Nachdem ich den gesendet habe, kam ein paar Tage später ein Brief mit der Bitte um Übersendung des Berechnungsbogens zwecks Prüfung.
Kann mir jemand erklären was da genau geprüft wird? Kann man mir eine Ratenzahlung aufzwingen?
Nein, die können Dir wahrscheinlich garnichts. Weise die mal auf § 850 ZPO hin, wenn die Dich weiter belästigen. Du erzielst mit ALG-II nur nichtpfändbare Transferleistungen.
Hallo ! Lass dich nicht verrückt machen von Inkassobüros,Rechtsanwälte und sonstige Geldeintreiber.Der Bescheid über Arbeitslosengeld 2 reicht aus.Das Geld ist nicht Pfändbar.Ich mache dieses Spiel schon seit 5 Jahren mit. Es wird gedroht ohne Ende um die Leute einzuschüchtern.Von meinen ganzen Gläubiger die ich hatte (Geschäftspleite) haben mir bis auf 2 (Mit dehnen habe ich mich geeinigt),alle die Restschuld erlassen.Gruß
Moin
Ich weis ja nicht in wie weit dein Schuldenstand bearbeitet ist und wie deine Gäubiger und du - sich bisher kooperativ gezeigt haben, aber es gibt mehrere Möglichkeiten. z.B.
- friedliche Eingung ( Ratenzahlung )
- Vergleich ( Ratenzahlung oder Einmalbetrag, Verzicht auf Restforderung)
- Eidestattliche Versicherung ( das du kein Vermögen hast )
- Insolvenzverfahren ( nach 5-7 Jahren Schuldenfrei )
Machst du garnichts erhöht sich dein Schuldenstand bis ins unendliche und der Gerichtvollzieher kennt sich bei dir bald besser aus als du selbst
Die Forderung nach Übersendung des Berechnungsbogens zwecks Prüfung kannst du getrost ignorieren und Ratenzahlung kann dir niemand aufzwingen. Es sein denn es kommt zum Gerichtsverfahren und dort wird ein Beschluß gefaßt.
Heute habe ich wieder einen Brief von der Kreditanstalt bekommen:
"Es wird mitgeteilt, dass Ihr Berechnungsbogen benötigt wird um festzustellen, ob einem Stundungsgesuch bis zum 31.03.07 Zustimmung erteilt wird".
Desweiteren wurde für die Übersendung des Berechnungsbogens eine Frist bis zum 29.09.06 gesetzt.
Ansonsten keine weiteren Infos. Jetzt weiß ich nicht, was ich da noch tun soll?
Zuletzt geändert von Karoline am 20.09.2006 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Karoline
Die bei der Kreditanstalt haben Dein Schreiben erhalten und prüfen ob sie Deinem Antrag zustimmen. Dafür möchten sie eine Kopie Deines Alg2 Bescheides haben.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde. Den Bescheid haben sie doch schon (s.o.) Es geht hier um den Berechnungsbogen, nicht um den Bescheid.
Ich habe gefragt, ob ich den Bogen übersenden muß oder nicht? Denn ich habe hier von vielen gehört, daß ich es ignorieren kann. Ich will nur nicht, daß ich deswegen dann irgendwelche Schwierigkeiten (Gerichtsverfahren, Gerichtsvollzieher) bekomme.
Hallo Karoline
Ich würde den Bogen schicken (als Kopie natürlich) denn der ist doch die Grundlage das die
Kreditanstalt mit der Bearbeitung anfängt.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo
wie wäre es denn wenn du zur Schuldnerberatung in deiner Stadt gehst. Du bekommst bei der Arge bei deinem Sachbeabeiter einen Basisberatungszettel mit dem kannst du kostenlos zur Schuldnerberatung gehen.
So ist es zumindest bei uns.
wenn du Harz4 bekommst...
Ich hoffe das hilft ein wenig
Lieben gruß
Masha1966
Ich übernehme keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Rechtslage meiner hier verfassten Texte!
Man kann nur was ändern wenn man es auch versucht!