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wichtiger grund

Verfasst: 10.09.2006 12:01
von ilovehartz4
moin, hab ne frage

habe seit 06.06 nen job,100% eigenbemühung gewesen
(vorher noch ein 1 monatiges praktikum bei der firma gemacht)
davor hartz 4, eine geförderte weiterbildung mit genehmigung der arge wegen der arbeitsaufnahme abgebrochen.
arbeitsvertrag sieht ca. 40 Wochenstunden vor.
tatsächliche permanente wöchentliche arbeitszeit 43- 51 stunden, (bestätigt durch einen mitarbeiter der mit mir angefangen hat, aber innerhalb probezeit gekündigt wurde)
ebenso wurde unentgeltliche/ohne ausgleich, arbeit geleistet an den feiertagen himmelfahrt/pfingstmontag fronleichnam.

vertragliche festgehaltene zu verfügungstellung eines dienstwagen wohl nur ein lockmittel gewesen.

ist diese situation ein wichtiger grund zur meiner kündigung, ohne die gefahr einzugehen eine sperrzeit zu bekommen.


mfg ilh4

Verfasst: 10.09.2006 20:21
von Gast
Ich würde sagen Nein.
Diese Vertragsklauseln mußt du mit deinem Vorgesetzen klären.
Im Zweifelsfall - laß dir kündigen.
Bangbuex

Verfasst: 10.09.2006 20:43
von Gast
Kein Gewerkschaftsmitglied? :shock:

Verfasst: 11.09.2006 09:58
von MaikWiem
Hiho....

Also dies ist nun nur meine Meinung.
permanente wöchentliche arbeitszeit 43- 51 stunden
Da wird dir schonmal die ARGE sagen das dies durchaus angemessen ist heutzutage. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Bissle mehr Stunden als Anfangs angegeben.

vertragliche festgehaltene zu verfügungstellung eines dienstwagen wohl nur ein lockmittel gewesen
Also da würde ich warten bis nach der Probezeit und dann einklagen... :lol:


Nochmals eine Sache aus eigener Erfahrung. Ich hatte mich einmal als LKW Fahrer beworben. Maximal 45-50 Stunden die Woche vertraglich geregelt). Tjo prob war da wurden locker 60-70 Stunden die Woche raus. Und obwohl ich mich hab kündigen lassen und obwohl ansich alles rechtens war wurde mir mein ALG II 3 Monate lang um 15% gekürzt.


Ich denke laut Ansicht der Arge sollte man überhaupt Froh sein irgendeine Arbeit zu bekommen egal wie man sich Kaputtbuckelt oder seinen Fürherschein Riskiert..... :roll:


Gruß
Maik

Verfasst: 11.09.2006 23:37
von Gast
Moin Maik

Das ist Gesetzwidrig !
Ich hätte mich an deiner Stelle selbst angezeigt und den Arbeitgeber sowie den Hartz4 Kollegen der dir das Geld strich gleich mit.
Siehe : AETR bzw. Sozialvorschriften sowie Arbeitszeitgesetz !
Bangbuex