Wohngemeinschaft mit neuer Partnerin
Verfasst: 10.09.2006 01:19
Hallo, habe da ein paar Fragen...
Bin gerade mit meiner neuen Freundin (kennen uns seit 2 Monaten) in eine gemeinsame Wohnung eingezogen. Wir sind (soviel habe ich schon in Erfahrung gebracht) weder eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft (keine der Voraussetzungen hierfür liegt vor) und auch keine Wirtschaftsgemeinschaft (da wir völlig getrennt wirtschaften). Demnach also nur ein Wohngemeinschaft. Nun werden wir dementsprechend auch zwei separate Anträge stellen, da wir ja zwei gesonderte BG sind. So weit so gut, doch einige Unklarheiten gibt es:
Was ist wichtig im Hinblick auf den Mietvertrag bzw. die Nachweise über Mietverhältnis und -kosten:
1.) Was, wenn der Mietvertrag von uns beiden unterschrieben ist (wird hier dann dennoch automatisch von einer BG oder Wirtschaftsgemeinschaftt ausgegangen?
2.) Was ist, wenn Mietvertrag von einem unterschrieben ist? Wie belegt derjenige dann den jeweiligen (hälftigen) Anteil der Mietkosten (im Mietvertrag steht ja die gesamte Miete)?
Wie erklärt also der Unterzeichner des Mietvertrags dem Amt, dass er die Miete nur hälftig zahlt (muss er hier im Antrag die andere Person benennen oder nur sagen, dass er die Hälfte zahle, da es sich um eine WG handelt)?
Im Übrigen: Muss/Sollte der Mietvertragsunterzeichner mit dem anderen Mitbewohner einen Untermietvertrag abschließen (denn dieser muss für seinen Antrag ja auch einen Beleg haben)?
Weitere Frage: Auf dem Antragsformular 1 für die Kosten der Unterkunft steht unter 5.): " Leben in der Wohnung / im Haus außer den bereits im Antrag aufgeführten Personen der Bedarfsgemeinschaft (Punkt II und III des Antrages) oder der Haushaltsgemeinschaft (Punkt III letzter Abschnitt) weitere Personen?
Welche Personen sind hier gemeint? Auch Mitglieder einer Wohngemeinschaft? Kreuze ich also Ja oder Nein an?
Danke für sachdienliche Infos
Bin gerade mit meiner neuen Freundin (kennen uns seit 2 Monaten) in eine gemeinsame Wohnung eingezogen. Wir sind (soviel habe ich schon in Erfahrung gebracht) weder eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft (keine der Voraussetzungen hierfür liegt vor) und auch keine Wirtschaftsgemeinschaft (da wir völlig getrennt wirtschaften). Demnach also nur ein Wohngemeinschaft. Nun werden wir dementsprechend auch zwei separate Anträge stellen, da wir ja zwei gesonderte BG sind. So weit so gut, doch einige Unklarheiten gibt es:
Was ist wichtig im Hinblick auf den Mietvertrag bzw. die Nachweise über Mietverhältnis und -kosten:
1.) Was, wenn der Mietvertrag von uns beiden unterschrieben ist (wird hier dann dennoch automatisch von einer BG oder Wirtschaftsgemeinschaftt ausgegangen?
2.) Was ist, wenn Mietvertrag von einem unterschrieben ist? Wie belegt derjenige dann den jeweiligen (hälftigen) Anteil der Mietkosten (im Mietvertrag steht ja die gesamte Miete)?
Wie erklärt also der Unterzeichner des Mietvertrags dem Amt, dass er die Miete nur hälftig zahlt (muss er hier im Antrag die andere Person benennen oder nur sagen, dass er die Hälfte zahle, da es sich um eine WG handelt)?
Im Übrigen: Muss/Sollte der Mietvertragsunterzeichner mit dem anderen Mitbewohner einen Untermietvertrag abschließen (denn dieser muss für seinen Antrag ja auch einen Beleg haben)?
Weitere Frage: Auf dem Antragsformular 1 für die Kosten der Unterkunft steht unter 5.): " Leben in der Wohnung / im Haus außer den bereits im Antrag aufgeführten Personen der Bedarfsgemeinschaft (Punkt II und III des Antrages) oder der Haushaltsgemeinschaft (Punkt III letzter Abschnitt) weitere Personen?
Welche Personen sind hier gemeint? Auch Mitglieder einer Wohngemeinschaft? Kreuze ich also Ja oder Nein an?
Danke für sachdienliche Infos