Wieviel wird von einer Geldschenkung angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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raoul
Beiträge: 3
Registriert: 07.09.2006 22:55

Wieviel wird von einer Geldschenkung angerechnet?

Beitrag von raoul »

Hallo @ all,

ich habe am Montag die fehlenden Unterlagen für meinen Mitte Juli beantragten Hartz 4 Antrag abgegeben. Zur Zeit hab ich noch 50 € und ich denke dass ich diese aufbrauche bevor mein Antrag durch ist. Deshalb wollte ich mir Geld von meinen Verwandten überweisen lassen.
Angenommen ich lasse mir 200€ überweisen wieviel wird mir dann von Hartz 4 abgezogen wenn das Amt dahinterkommt? Gibt es auch einen Überweisungbetrag der nicht angerechnet wird zB 100€?

mfg

raoul :)
Gast

Beitrag von Gast »

"Bargeld lacht" sagt der Volksmund...

Beim Leihen von Geld dies schriftlich fixieren, inklusive Rückzahlungsplan.
raoul
Beiträge: 3
Registriert: 07.09.2006 22:55

Beitrag von raoul »

ja kann mir schon vorstellen was du meinst. aber gibt es den keinen geringen überweisungbetrag der nicht angerechnet werden kann?

danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo raoul
Aus den Durchführungsbestimmungen zu § 11 SGB II:
…….3.6 Weiteres nicht berücksichtigungsfähiges Einkommen

Nicht berücksichtigt werden:
Einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als
monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie für jedes Mit-
glied der Bedarfsgemeinschaft jährlich 50 Euro nicht über-
steigen (z.B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden
und die Bagatellgrenze nicht überschreiten),

Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die einem
anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage des Empfän-
gers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistun-
gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfer-
tigt wären.
Dies sind z.B.:
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bundespräsi-
denten,
Ehrensold für Künstler,
Zuwendungen der Künstlerhilfe,
der Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen,

Wenn Du das geliehene Geld wieder zurückzahlen musst brauchst Du dafür doch nicht den "Geldgeschenkenichtanrechnungsbetrag" dafür benutzen.
Vielleicht schenkt Dir ja dieses Jahr jemand noch was und dann würde das angerechnet.

Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
raoul
Beiträge: 3
Registriert: 07.09.2006 22:55

Beitrag von raoul »

50 € im Jahr? Die haben wohl einen dicken Schatten.

Und zurückrufen tun sie auch nicht obwohl ich auf den AB gesprochen hab mit der Bitte um Rückruf weil mein Geld nicht langt.

Auch die Zentrale scheint nur sporadisch ans Telefon zu gehn.

Ich hab kein Plan auf was ich mich einstellen soll mit dem was ich an Geld noch hab.

Auf jedenfall Danke für die Antworten

Greetings
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

raoul,
Du darfst nur 50,- im Jahr geschenkt bekommen.
Aber Du darfst Dir 100,- im Monat dazuverdienen.
Also ganz einfach: Du läßt es Dir nicht schenken, sondern tust irgendwas dafür - am Haus, im Garten, Auto waschen, Betreuung oder sonstwas.
Dann ist es Zusatz-Verdienst und es ist ok.
Gast

Beitrag von Gast »

Genau Michael,
die Eltern melden denn mal kurz eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an und zahlen dafür noch 30 % Sozialabgaben.
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