Hallo,
habe folgendes Problem,
ich habe heute bei der ARGE Balingen angerufen weil mein Widerspruch nun schon länger als 3 Monate bei denen liegt und ich immer noch keinen bescheid bekommen habe.
Als ich der Dame am telefon sagte dass ich nun eine Unterlassungsklage am Sozialgericht einreichen werde meinte diese.
Mein Widerspruch Sei deswegen noch nicht beschieden da ich vor fünf Jahren meiner schwester einen Schenkung gemacht habe die ich nun zurückfordern solle (Die schenkung hat allerdings gar nichts mit dem widerspruch zu tun, der wiederspruch drehte sich um eine Mieterhöhung die beim alg2bescheid nicht berücksichtigt wurde).
Nun zu meinen Fragen
Die schenkung habe ich vor ca. 5 Jahren im Jahr 2001 meiner Schwester gemacht, damals hatte ich noch Arbeit und von Hartz 4 war damals noch gar keine rede, dies wurde ja erst 2005 eingeführt also 4 Jahre später.
Bei der schenkung handelte es sich um die hälfte eines Baugrundstückes dass ich ich von meinen Eltern geerbt habe.
Ich wurde 2003 Arbeitslos und 2005 wurde hartz 4 eingeführt.
Inzwischen habe ich und meine Schwester zusammen auf dem Baugrundstuck ein Haus gebaut zur Eigennutzung dass kurz vor der Fertigstellung ist.
Kann die Arbeitsagentur nun von mir verlangen dass ich die schenkung zurücknehme, ist dass überhaupt möglich ??
Meine schwester bezieht selber ALG2 .
Ein verkauf des Hauses zur selbstnutzung wäre nur unter erheblichem verlust möglich.
Danke für die Hilfe
Gruß
heinz
Alte schenkung zrückfordern ?
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