Alte schenkung zrückfordern ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Heinz
Beiträge: 19
Registriert: 14.06.2006 18:01

Alte schenkung zrückfordern ?

Beitrag von Heinz »

Hallo,
habe folgendes Problem,
ich habe heute bei der ARGE Balingen angerufen weil mein Widerspruch nun schon länger als 3 Monate bei denen liegt und ich immer noch keinen bescheid bekommen habe.
Als ich der Dame am telefon sagte dass ich nun eine Unterlassungsklage am Sozialgericht einreichen werde meinte diese.

Mein Widerspruch Sei deswegen noch nicht beschieden da ich vor fünf Jahren meiner schwester einen Schenkung gemacht habe die ich nun zurückfordern solle (Die schenkung hat allerdings gar nichts mit dem widerspruch zu tun, der wiederspruch drehte sich um eine Mieterhöhung die beim alg2bescheid nicht berücksichtigt wurde).

Nun zu meinen Fragen
Die schenkung habe ich vor ca. 5 Jahren im Jahr 2001 meiner Schwester gemacht, damals hatte ich noch Arbeit und von Hartz 4 war damals noch gar keine rede, dies wurde ja erst 2005 eingeführt also 4 Jahre später.
Bei der schenkung handelte es sich um die hälfte eines Baugrundstückes dass ich ich von meinen Eltern geerbt habe.
Ich wurde 2003 Arbeitslos und 2005 wurde hartz 4 eingeführt.

Inzwischen habe ich und meine Schwester zusammen auf dem Baugrundstuck ein Haus gebaut zur Eigennutzung dass kurz vor der Fertigstellung ist.

Kann die Arbeitsagentur nun von mir verlangen dass ich die schenkung zurücknehme, ist dass überhaupt möglich ??

Meine schwester bezieht selber ALG2 .
Ein verkauf des Hauses zur selbstnutzung wäre nur unter erheblichem verlust möglich.

Danke für die Hilfe

Gruß
heinz
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Heinz,

meiner Meinung nach, hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun. Schon mal erst recht nicht, weil du zum Zeitpunkt der Schenkung gearbeitet hast.

Gruß
DC
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