Selbständigkeit, HartzIV und Unterhalt –Ist es möglich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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lele
Beiträge: 2
Registriert: 05.09.2006 17:20

Selbständigkeit, HartzIV und Unterhalt –Ist es möglich?

Beitrag von lele »

„Personen, die sich selbständig machen, müssen ausreichende Rücklagen zu Abdeckung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bilden. Die Entscheidung sich selbständig zu machen darf nicht zu Leisten des Unterhaltsberechtigten ausfallen“ – Soweit so gut.
Ich bin seit Jahren ein Hartz IV Fall und im Alter, dass ich sicher kein Arbeitsplatz mehr kriege. Nur ein Ausweg - sich selbständig machen. Aber mit ALGII kann ich keine Rücklagen bilden. Meine ersten Gewinne, wie es am meisten eine Realität ist, erwirtschafte ich im 2. Jahr und dann Unterhat zahlen kann. Wenn ich arbeitete, zahlte ich den Unterhalt an Sozialamt, da meine Ex vom Sozialamt lebt und wird nie arbeiten.
Im staatlichen Interesse wäre, wenn einer HatzIV-Fall, der sich selbständig macht und keine Rücklagen bilden kann, trotzdem bekommt eine Chance eigene Existenz aufbauen und Unterhalt zahlen. Somit zwei Erwachsenen und Kinder brauchen nicht mehr lebenslang auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.
Aber, nach meinem Wissen, solche Fälle im Rechtsprechung sind nicht erfasst und somit für mich sich selbständig zu machen unmöglich ist. Wie ist Deine Meinung?
arbeitlife
Beiträge: 6
Registriert: 07.09.2006 17:56

Beitrag von arbeitlife »

Hallo Lele,

es gibt eine Möglichkeit dich selbständig zu machen. Melde zuerst nur ein Nebengewerbe an sozusagen machst du dein Gewerbe erstmal nebenbei und kannst weiter Harz 4 beziehen du must nur am Ende des Jahres deine Steuererklärung bei der Arge einreichen. Somit hast du Zeit dein Gewerbe aufzubauen bekommst aber weiterhin dein Harz 4 solange bis du auf eigenen Beinen stehen kannst

Gruss Kevin
lele
Beiträge: 2
Registriert: 05.09.2006 17:20

Fiktives Einkommen

Beitrag von lele »

Danke für die Antwort. Meine Frage: Wenn man Unterhaltspflichtig ist, kommt schon in Anfangsphase ein fiktives Einkommen zum Einsatz, d.h. der Selbständige muss sich gegenüber Unterhaltsberechtigten(bzw. Sozialamt) so stellen lassen, als ob er noch in seinem
zuletzt ausgeübten Beruf arbeitet.
Für die Zeit, bis hoffentlich Gewinne kommen und man mit Hartz keine Rücklagen hat, bleibt es nichts zum Überleben, oder?
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