„Personen, die sich selbständig machen, müssen ausreichende Rücklagen zu Abdeckung Ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bilden. Die Entscheidung sich selbständig zu machen darf nicht zu Leisten des Unterhaltsberechtigten ausfallen“ – Soweit so gut.
Ich bin seit Jahren ein Hartz IV Fall und im Alter, dass ich sicher kein Arbeitsplatz mehr kriege. Nur ein Ausweg - sich selbständig machen. Aber mit ALGII kann ich keine Rücklagen bilden. Meine ersten Gewinne, wie es am meisten eine Realität ist, erwirtschafte ich im 2. Jahr und dann Unterhat zahlen kann. Wenn ich arbeitete, zahlte ich den Unterhalt an Sozialamt, da meine Ex vom Sozialamt lebt und wird nie arbeiten.
Im staatlichen Interesse wäre, wenn einer HatzIV-Fall, der sich selbständig macht und keine Rücklagen bilden kann, trotzdem bekommt eine Chance eigene Existenz aufbauen und Unterhalt zahlen. Somit zwei Erwachsenen und Kinder brauchen nicht mehr lebenslang auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.
Aber, nach meinem Wissen, solche Fälle im Rechtsprechung sind nicht erfasst und somit für mich sich selbständig zu machen unmöglich ist. Wie ist Deine Meinung?
Selbständigkeit, HartzIV und Unterhalt –Ist es möglich?
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Hallo Lele,
es gibt eine Möglichkeit dich selbständig zu machen. Melde zuerst nur ein Nebengewerbe an sozusagen machst du dein Gewerbe erstmal nebenbei und kannst weiter Harz 4 beziehen du must nur am Ende des Jahres deine Steuererklärung bei der Arge einreichen. Somit hast du Zeit dein Gewerbe aufzubauen bekommst aber weiterhin dein Harz 4 solange bis du auf eigenen Beinen stehen kannst
Gruss Kevin
es gibt eine Möglichkeit dich selbständig zu machen. Melde zuerst nur ein Nebengewerbe an sozusagen machst du dein Gewerbe erstmal nebenbei und kannst weiter Harz 4 beziehen du must nur am Ende des Jahres deine Steuererklärung bei der Arge einreichen. Somit hast du Zeit dein Gewerbe aufzubauen bekommst aber weiterhin dein Harz 4 solange bis du auf eigenen Beinen stehen kannst
Gruss Kevin
Fiktives Einkommen
Danke für die Antwort. Meine Frage: Wenn man Unterhaltspflichtig ist, kommt schon in Anfangsphase ein fiktives Einkommen zum Einsatz, d.h. der Selbständige muss sich gegenüber Unterhaltsberechtigten(bzw. Sozialamt) so stellen lassen, als ob er noch in seinem
zuletzt ausgeübten Beruf arbeitet.
Für die Zeit, bis hoffentlich Gewinne kommen und man mit Hartz keine Rücklagen hat, bleibt es nichts zum Überleben, oder?
zuletzt ausgeübten Beruf arbeitet.
Für die Zeit, bis hoffentlich Gewinne kommen und man mit Hartz keine Rücklagen hat, bleibt es nichts zum Überleben, oder?