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befristeter arbeitsvertrag

Verfasst: 04.10.2005 16:41
von arm wie ne sau
wie verhält sich ein langzeitarbeitsloser mensch - wenn er ein angebot eines befristeten arbeitsvertrages bekommt um sein geldbeutel etwas zu stärken, bedeutet natürlich nicht schwarzarbeit oder 10,000€ cash, die frage die uns stellt ist bei einem festen arbeitsvertrag endet der hartz 4 betrag, bei beendeten beschäftigungsverhältniss - geht mensch logischerweise wieder ins hartz 4 ? oder?
wieviel darf mensch dazuverdienen um in dieser ausbeutungsform hartz 4 zu bekommen(dankeschön für diesen wohlstand ???), schlimmer ergeht es doch denen die alleinerziehend sind oder die die überhaupt kein sozieles gefüge in unserer gesellschaft haben !

Re: befristeter arbeitsvertrag

Verfasst: 04.10.2005 16:53
von spanky
arm wie ne sau hat geschrieben:wie verhält sich ein langzeitarbeitsloser mensch - wenn er ein angebot eines befristeten arbeitsvertrages bekommt um sein geldbeutel etwas zu stärken, bedeutet natürlich nicht schwarzarbeit oder 10,000€ cash, die frage die uns stellt ist bei einem festen arbeitsvertrag endet der hartz 4 betrag, bei beendeten beschäftigungsverhältniss - geht mensch logischerweise wieder ins hartz 4 ? oder?
wieviel darf mensch dazuverdienen um in dieser ausbeutungsform hartz 4 zu bekommen(dankeschön für diesen wohlstand ???), schlimmer ergeht es doch denen die alleinerziehend sind oder die die überhaupt kein sozieles gefüge in unserer gesellschaft haben !
Was möchten Sie denn nun genau wissen ?
Bitte präzisieren Sie Ihre Fragen .

frage

Verfasst: 04.10.2005 17:17
von arm wie ne sau
man bezieht hartz 4, hat kein vermögen, alleinstehend, etc, nimmt ein befristeten arbeitsvertrag von 2 kalenderwochen vollzeit an (montage), meldet sich bei der arge für die 2 kalenderwochen ab - und meldet sich wieder an - bei der arge wird argumentiert das es sich um einen nebenjob verhält und somit der verdienst (der 2 kalenderwochen) verrechnet wird - bleibt also unterm strich - 2 kalenderwochen fürn arsch gearbeitet (trotz eigeninitiative) - kann man da klagen oder wie siehts aus ? was ist mit der auslöse und nachtschichtzuschlägen ???
bedanke mich im vorraus für eine antwort

Verfasst: 04.10.2005 17:27
von spanky
Sollte es sich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt haben , ist die Argumentation des Arbeitsamtes schlecht nachzuvollziehen.
Ich würde mich dann bei der örtlichen Arbeitsloseninitiative erkundigen .
Eine 100 prozentige Antwort kann ich darauf leider auch nicht geben.
Viel Glück !

näxte frage + antwort

Verfasst: 04.10.2005 17:30
von arm wie ne sau
es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, es könnte sich also um ein fehlverhalten seitens des arbeitsamtes handeln ?....

Verfasst: 04.10.2005 17:51
von spanky
Allerdings gibt es auch sogenannte Minijobs bis 400 € .
Wahrscheinlich argumentiert das Arbeitsamt so : Manche ALG II - Empfänger üben einen
Minijob aus (bis 400 € ) und zählen auch als Hartz 4 , weil zum Schluss haben sie von den 400 € ja nur noch ca.120 € , denn sie haben Abzüge und bekommen ergänzendes
ALG II . Man darf ja erst ab 1.Oktober 100€ dazuverienen , ohne dass man Abzüge hat .
Ein wirklich komplizierter Fall .

antwort + ergänzung

Verfasst: 04.10.2005 18:02
von arm wie ne sau
sozialversicherungspflichtiges arbeitsverhältniss, bruttolohn 8€, nachschicht und montage 12 tage á 10 stunden - hat das was mit einem 400€ beschäftigung oder minijob zu tun ? glaube nicht - sollte ihren beitrag nicht in frage stellen sonder nur eine realistische darstellung meiner beweggründe sein - hier dieses forum zu benutzen, dank an euch die versuchen darauf eine antwort zu geben

mit freundlichen grüßen
ein betroffender von hartz 4