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Größe der Wohnung
Verfasst: 04.10.2005 14:09
von Adewachter
Ich möchte zu meiner Freundin ziehn wir sind beide Hartz 4 empfänger sie hat noch 3 Kinder wohnt noch in einer 4 Zimmer Wohnung wir schlafen im wohzimmer wir möchten eine größere Wohnung haben eins mit Schlafzimmer . Wie groß darf die Wohnung sein damit das Amt die Miete übernimmt ? Sie wohnt in Brandenburg Die kinder sind 15 , 12 und 4 jahre alt
Verfasst: 04.10.2005 22:37
von Topperharley
Hallo Adewachter,
zu Deiner frage gilt erst mal folgendes: Welche Wohnungsmiete als angemessen gilt, entscheidet jede Kommune für sich, entsprechend dem örtsüblichen Mietspiegel.
Bezüglich der Wohnungsgrösse hat das Arbeitsministerium Richtwerte angegeben:
-Eine Person: 40 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.
In Deinem Fall währen also angemessen: 100 bis 115 m².
Fakto: 100 m² mal ortsüblichen Mietspigel = Zahlbetrag
Liebe Grüsse
Topperharley