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anstatt erbschaft eine Schenkung (Haus) wie geht es weiter

Verfasst: 01.09.2006 22:04
von ZIMMERMANN
ich habe von meiner mutter eine Schenkungsurkunde erhalten und mir wurde mein Elternhaus überschrieben. wie muss ich nun vorgehen. ich bin nun im Grundbuchamt als hauseigentümer eingetragen - was kommt nun auf mich zu ?
dankr für eure antworten

Verfasst: 02.09.2006 00:08
von submarin
Wohnen Sie selber in dem Haus?
Wenn nein, haben sich Ihre Eltern lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen?

Ansonsten ist auch zu bedenken, dass Schenkungen innerhalb von 10 Jahren rückgängig gemacht werden können, wenn die Eltern z.B. aufgrund von Pflegebedürftigkeit in ein Heim kommen und die Kosten von ihnen nicht mehr getragen werden können.

Googeln hat mich zum Thema AlgII nicht optimistischer gemacht.

phlignosie.net
Eigentumsübertragung durch Schenkung oder Erbe
Beziehen Sie zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbes ALG II, wird das zu übertragene Eigentum/Vermögen als Einkommen bewertet und ab der o. g. Freigrenzen angerechnet. Die Bewertungskriterien orientieren sich nach Kaufpreistabellen der ARGE auf Basis des Grundbuchamtes.

Verfasst: 02.09.2006 07:56
von MichaelW
Erst schenken, dann informieren?
Falsche Reihenfolge!
Richtig: Erst gründlich (!) informieren.
Dann handeln.

Verfasst: 04.09.2006 08:28
von buxi
Hallo. bin mir nicht sicher ob nicht auch der Niesbrauch eine Rolle spielt. Hat Deine Mutter den lebenslangen Niesbrauch der Wohnung und übernimmt die Ausgaben und die Einnahmen, sodaß Du keinerlei Vor oder Nachteile-keinen Nutzen, keine Miete einbeziehst? Vielleicht könnte es dann anders aussehen. Deine Mutter könnte ja die Wohnung in 2 Monaten verkaufen wollen, da hat doch dann die Arge nichts mitzureden. Auch frag ich mich, was sie Dir dann anrechnen wollen, wenn Du keine Mieteinnahmen hast. Aber ich weiß es auch nicht genau, besser Du fragst bei einem Anwalt nach. Gruß buxi