BG oder WG? Umzug zur Freundin, dann arbeitslos...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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hasskappe
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BG oder WG? Umzug zur Freundin, dann arbeitslos...

Beitrag von hasskappe »

Ich habe bis Ende Mai ALG 2 bezogen, und dann einen Job gefunden. Soweit, so gut, dachte ich! Da es in dem Job von Anfang an richtig *Bergauf* ging, und man mir zusicherte, dass ich auf JEDEN Fall nach der Probezeit übernommen werde, habe ich meine Wohnung gekündigt. Ich bin dann zu meiner Freundin gezogen. Sie hat ein eigenes Haus, und ein eigenes Einkommen. Da wir beide nicht zu den Grossverdienern gehören, sollte es uns dann etwas besser gehen. Aber....weit gefehlt! Drei Tage vor Ende der Probezeit kam das Aus für mich! Keine Aufträge, keine weitere Beschäftigung. So einfach kann das sein,......für einen Arbeitgeber. Für mich, bzw, uns geht nun das Theater richtig los!
Ich bewohne hier zwar zwei Zimmer, dennoch leben wir aber zusammen. Wir teilen die laufenden Kosten (Abtrag, Nebenkosten, Heizung, usw usw), und leben ohne einen Mietvertrag o.ä. unter einem Dach.
Worauf muß ich nun bei meinem Antrag achten???
Haben wir bereits eine Bedarfsgemeinschaft oder sowas?
Werden in meinem Fall überhaupt noch Kosten übernommen, und wie weise ich diese nach?

...


pls help me!!!!!!!!!!!!!!!!!!
submarin
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Beitrag von submarin »

DAS PROBLEM:
foerderland.de
Eheähnliche Gemeinschaft - in dubio contra reo
Gilt ein "Angeklagter" normalerweise so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist, wird die Beweislast für eheähnliche Gemeinschaften nun umgekehrt. Leben mehrere Personen zusammen, müssen diese selbst nachweisen, dass sie dies nicht in eheähnlicher Gemeinschaft tun – also nicht füreinander aufkommen und sorgen. Nur dann werden das jeweilige Vermögen und das Einkommen des Anderen nicht angerechnet. Von Amts wegen wird künftig automatisch angenommen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht, sobald Personen länger als ein Jahr zusammenleben oder Kinder im Haushalt versorgt werden. Zur Widerlegung dieser Vermutung reicht die bloße Behauptung des Gegenteils nicht aus.

mein Tipp wäre, unter tacheles.ev eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden und sich da beraten zu lassen.
hasskappe
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na toll.....

Beitrag von hasskappe »

...aber kaum zu schaffen! ich muss ja spääääätestens am dienstag meinen antrag abgeben, und werde kaum vorher eine ordentliche beratung bekommen! noch habe ich keine wirkliche ahnung, was ich im antrag eintrage....... :(


mfg,
hasskappe
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hasskappe
Zum Antrag ausfüllen gibt es hier vielleicht Infos:

http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen

Und zum Datenschutz hier noch was:

http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm

Gruß
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hasskappe
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sehr guter link, DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beitrag von hasskappe »

....aber es gibt eine neue Frage! Sollte ich der Vorsicht halber einen Untermietvertrag abschliessen? Und kann dann das FA meiner Freundin ans Leder???? Sind doch Einkünfte für Sie.......oder wie läuft das????


Gruss,
hasskappe
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hasskappe
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Ist da so ein extra Bogen auszufüllen.
Gruß
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hasskappe
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tja...

Beitrag von hasskappe »

...das ist ja dumm! So tun wir uns ja kaum einen Gefallen! Sieht ja dann wirklich so aus, als würde nun alles genau das Gegenteil von dem erreichen, was wir eigentlich wollten!

lg,
hasskappe
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hasskappe
Habe mich mit dem Thema Untervermietung und Steuern nochmal intensiver befasst und folgendes gefunden:
(ist aus einem Forum für Vermieter):
[http://www.steuern-online.de/foren/verm ... index.html]

08.02.05 00:05
Hallo
Ich habe vor eine Wohnung zu mieten und daraus ein Wohngemeinschaft zu machen! Möchte also Untervermieten, wie ich das mit den Vermieter machen muss weiß ich ja schon, habe mich schon viel umgehört!
Meine Frage:
Die Mieteinnahmen (sind doch die bekommende Miete minus
der - Mietkosten - die man doch als Werbekosten absetzen kann) muss ich ja versteuern!
Wie hoch sind die Steuern (Prozent)??

» 08.02.05 08:45 «
Das Ziel einer Wohngemeinschaft ist eigentlich "gemeinschaftlich eine Wohnung anzumieten" - und nicht die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht des Hauptmieters.
Insoweit entfällt die Steuergrundlage.
Mietest du als Hauptmieter allerdings tatsächlich eine Wohnung an, um dann die einzelnen Zimmer zu höheren Preisen unterzuvermieten, um damit "Gewinn zu machen", dann müsstest du so rechnen:
Einnahmen (aus Untervermietung)
./. Betriebsausgaben/Werbungskosten (= Miete an Hauptvermieter)
= zu versteuernder Gewinn
Der Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (liegt 2004 so zwischen 16 und 45 % - je nach zu versteuerndem Gesamteinkommen).

Kannst Du damit was anfangen?
Demnach würden keine Steuern anfallen.
Gruß
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hasskappe
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2006 20:58

Super!!!! Vielen Dank!!!

Beitrag von hasskappe »

Sollten wir denn einen schriftlichen Vertrag ausarbeiten, in dem die genauen Kosten aufgeführt sind? Was muss dort alles ersichtlich sein? Sicher werde ich doch wohl etwas vorlegen müssen! Reicht ein sogenannter Untermietvertrag aus????

Mfg,
hasskappe :)
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hasskappe
Untermietvertrag wird ausreichen, näheres dazu hat Flunk hier auf der Seite:

http://www.flunk.de/webkatalog/untermietvertrag.php

Gruß
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hasskappe
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Achtung, wichtige Tipps gefunden!!!!

Beitrag von hasskappe »

Habe bei der Suche nach Antworten eine sehr hilfreiche Seite gefunden, die sich mit dem Thema BG/WG/usw ausgiebig beschäftigt:

http://www.alg-2.info/info/eheaehnliche ... meinschaft


Gruss,
hasskappe :lol:
hasskappe
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2006 20:58

das alte leid....

Beitrag von hasskappe »

Sorgen macht uns immer noch der *Mietvertrag/Untermietvertrag*! Eigentlich geht in unserem/meinem Fall ja nur ein Mietvertrag, da meine Freundin ja Eigentümerin, und nicht Hauptmieterin ist! Und in genau diesem Fall müssten die Mieteinnahmen ja dem FA angegeben werden.

Oder sehe ich das nun falsch?

Wie könnte ich denn der ARGE sonst meine Mietkosten (WG) nachweisen, ohne Vertrag???
Gast

Beitrag von Gast »

Kontoauszug...oder zahlst Du bar?
hasskappe
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Registriert: 01.09.2006 20:58

tatsache!!!

Beitrag von hasskappe »

ich zahle noch in bar! konnte ja nicht ahnen, dass es mich *erwischen* würde! :(
Hardt
Beiträge: 1
Registriert: 04.09.2006 15:30

Beitrag von Hardt »

Da bin ich aber froh dass es nicht nur mir so ergeht!

War heute beim Arbeitsamt und habe erfahren nachdem mein Antrag jetzt fast 8 Wochen dort liegt, das sie die Verdienstbescheinigungen von meiner Freundin haben wollen.
Habe mich da, glaube ich, ziemlich aufgeregt.

Das was mich so auf die Palme gebracht hat ist, das die Dame das ganze mit einem Lachen gesagt hat... Ich habe Ihnen doch heute morgen einen Brief geschrieben, ich möchte gerne die Verdienstbescheinigungen Ihrer Freundin haben.. Sie bekommen kein Geld, Sie wohnen ja schließlich mit Ihrer Freundin zusammen!!!

Hätte nicht viel gefehlt und ich hätte der eine gepatscht... Jetzt bin ich wieder etwas ruhiger, dank dem Artikel hier.

Werde mir jetzt die Bescheinigung (keinen Unterhalt) von meiner Freundin holen und mal weitersehen. Das schlimmste ist, ich habe ja noch nicht mal Miete haben wollen! Aber damit ist es jetzt vorbei, werde gleich heute Abend einen Mietvertrag unterschreiben!!!

Gruß Michael.
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