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Erstausstattung für Wohnung?

Verfasst: 01.09.2006 20:25
von nadja
Hallo

Nach der Genehmigung der ARGE für eine eigene Wohnung, wollte ich gerne wissen, ob ich das Recht auf eine Erstaustattung habe???

Ich lebe momentan noch mit meinen Eltern und werde bald umziehen.
Ehrlich gesagt kann ich nichts von meinen Elternahus mitnehem außer meine kleidung.Also mir fehlt alles an sachen was so für den haushalt benötigt wird(Küche, Schlafzimmer.Geschirr,Waschmaschine ...etc), deshalb werde ich einen Antrag stellen und hoffe das die kosten für die erstausstattung übernommen werden.
-Nun möchte ich wissen, wie das so abläuft kriegt man Besuch vom Amt ??

-Soll ich in meinen Antrag alles auflisten was ich für die Wohnung brauche ??(das wär ja richtig viel, denn mir fehlt der komplette Haushalt!)

-Soll ich den Antrag stellen bevor ich in die Wohnung einziehen?

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben zu meinen Antrag und mir weiterhelfen, vielleicht hat hier jemand schon damit Erfahrung gemacht.

LG
Nadja

Verfasst: 01.09.2006 21:42
von Gast
Die Leistungen, die Du beim Auszug als Erstaustattung beanspruchen kannst ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Die Arge ist Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Also einfach dort schriftlich die kommunale Regelung anfordern und dann alles was Du benötigst beantragen.

Du kannst auch alles, was Du benötigst und die Arge nicht übernehmen möchte beantragen. Sollten notwendige Dinge abgelehnt werden bleibt Dir immer noch der Weg über Widerspruch zur Klage.

Verfasst: 03.09.2006 13:59
von BadGirl
Hallo nadja

Schreibe alles auf was du brauchst und nehme das mit wenn du den Antrag stellst.
Du wirst gefragt werden was du mitnehmen kannst und wenn du sagst nichts könnten sie im schlimmsten Fall deine Eltern selber befragen.

Aber auf jeden Fall steht dir die Erstausstattung einer Wohnung zu wenn du vorher noch keinen eigenen Hausstand hattest.
Dir wird zwar nur das allernotwendigste genehmigt und das auch nur mit Prozentsätzen (haben auf der arge so eine Tabelle dafür), aber besser als nichts.

Verfasst: 04.09.2006 12:06
von nadja
danke für eure antworten!

ich hab mal mein antrag gestellt, aber bevor ich es abschicken möchte wollte ich es hier erstmal posten.vielleicht hat hier jemand lust mir noch ein paar tips zu geben.
wollte nur noch wissen , ob es ok ist das ich im antrag die kostenübernahme der wohunung und gleichzeitig auch die erstausstattung beantragt habe??hätte ich die erstausstattung seperat beantragen müssen ???

vielen dank für eure Hilfe
LG
nadja


Sehr geehrter .......,

nach ihrer Genehmigung meines Antrages für eine eigene Wohnung, sende ich Ihnen hiermit den Mietkostenplan bzw. die Mietbescheinigung einer angemessenen Wohnung zu und beantrage hiermit die Übername der Kosten für diese Wohnung.

Gleichzeitig möchte ich einen Antrag nach §23 Abs.3 für die Wohnungserstausstattung (Möbel einschließlich Haushaltsgeräte) bei erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung, stellen. Da ich momentan noch bei meinen Eltern lebe und dies meine erste eigene Wohnung sein wird, besitze ich keinerlei an Möbel und Haushaltsgeräte,die ich bei meinen Umzug mitnehmen könnte, somit fehlt mir der komplette Haushalt.


Liste Erstausstattung

Hausratgrundausstattung :

Wohnzimmer Couchtisch
Couch
Schrank
Lampe

Schlafzimmer Bett
Matratze
Lattenrost
Kopfkissen
Einziehdecke
Bettwäsche
Kleiderschrank
Nachtschrank
Lampe

Flur
schuhschrank/Kommode
Lampe

Bad
Waschmaschine
Badezimmerablage incl. Spiegel
Badezimmerschrank
Lampe

Küche
Herd
Kühlschrank
Hänge- +
Unterschrank
Spüle mit Unterschrank
Tisch
Stühle
Lampe
Gardinen

Verfasst: 04.09.2006 13:10
von Melinde
Hallo nadja
Wie wäre es mit Geschirr, Besteck, Töpfe.
Handtücher, Besen usw. ist auch ganz sinnvoll.
Kleiderbügel und Garderobenhacken.

Kann sein das Du Einkaufsgutscheine für Möbellager bekommst statt Bargeld.
Für den sog. Kleinkram versuch trotzdem Bargeld zu bekommen.
Rechne aber nicht damit, das Dein Haushalt mit den Beihilfen auch nur annähernd komplett sein wird. :(
Nutze auch "wohlwollende Sammelanfragen" im Bekanntenkreis. In vielen Haushalten gibt es Dinge die dort eigentlich garnicht gebraucht werden. :wink:
Gruß

Verfasst: 04.09.2006 13:27
von nadja
hallo melinde

:idea: ja genau hab das geschir und besteck vergessen.danke für die erinnerung :wink:


"Nutze auch "wohlwollende Sammelanfragen" im Bekanntenkreis. In vielen Haushalten gibt es Dinge die dort eigentlich garnicht gebraucht werden"

ja klar das werd ich auch machen :wink: :lol:


hoffe das ich das genehmigt bekomm ...

LG
nadja

Verfasst: 04.09.2006 16:47
von genervte Sie
nadja hat geschrieben:
Wohnzimmer Couchtisch
Couch
Schrank
Lampe

Zur Couch kann ich dir nur sagen, mir wurde nur ein Sessel! genehmigt, da ich als alleinstehende Person kein Recht auf eine Couch habe, nur auf einen Sessel!
Viel Glück in deiner neuen Wohnung
genervte sie

Verfasst: 04.09.2006 17:21
von nadja
hi

Danke genervte Sie!!hoffe nur noch das meine wohnung genehmigt wird was die Kosten betrifft...Denn ehrlich gesagt war es ziemlich schwer als ALG II empfängerin ne wohnung zu kriegen :(
Manchmal fühlté ich mich als Mensch 3.Klasse :cry:
Hoffe es geht alles gut und ich kann endlich in meiner neuen wohnung..

tschüssi

P.s weist du wieviel man ungefähr genehmigt bekommt??wurde dir das meiste gewährt??

Verfasst: 04.09.2006 17:41
von genervte Sie
Das glaube ich. Ich hatte zum Glück glück, als ich umgezogen bin, meinen Vermieter hat das nicht gestört. Ich habe eine Waschmaschine, einen Sessel und einen Couchtisch beantragt. Die Waschmaschine habe ich gebraucht bei einem Möbelhof abgeholt, das wurde gleich mit der Arge verrechnet. Für besagten Sessel und Couchtisch habe ich 98 Euro bekommen. Da ich vorher zwar schon eine Wohn ung hatte, die aber im Studentenwohnheim war und ich da kein Sofa und Wohnzimmertisch und Waschmaschine hatte. Zum Glück bin ich nicht mehr auf das Wohlwollen anderer angewiesen, da ich jetzt wieder arbeiten gehe, bzw. eine Ausbildung mache.

Gruß
genervte sie

Verfasst: 04.09.2006 19:11
von Gast
nadja hat geschrieben: P.s weist du wieviel man ungefähr genehmigt bekommt??wurde dir das meiste gewährt??
Das ist in den Kommunen unterschiedlich.

Verfasst: 06.09.2006 12:37
von BadGirl
Also hier bei mir gibt es für Einzelpersonenhaushalt weder Kühlschrank noch Waschmaschine.
Was Besteck und Geschirr angeht wurde gesagt das dies in der Berechnung des Geldes für laufende Monate drin ist (1,52Euro, wo bekommt man da Geschirr her??)
Was den Betrag für eine Erstausstattung betrifft wurde schon gesagt und da kommt es auf Personen an.

Verfasst: 06.09.2006 13:30
von rme
Hallo !
Schau auch mal in die Lokalblätter rein! Dort findet man Sparten wie "Die Gute Tat" oder " zu verschenken" dort findest du oftmals auch sehr sehr gute Möbel, Hausrat etc. ! Vielleicht findest du auch eine Mikrowelle dort. Und was ist mit Fernseher, Schreibtisch u.s.w. ? auch sowas findest du oftmals unter den Rubriken. Viel Spass in deiner Wohnung!