Fragen über 1 Euro Job, was ist rechtens
Verfasst: 31.08.2006 21:32
Hallo,
meine Schwester hatte heute einen Termin bei der ARGE Balingen.
Sie ist alleinerziehend mit einem Kind.
Nun hat man Ihr einen 1 Euro Job aufgebrummt.
Meine Fragen.
1.)
Es gilt doch dass Nachrangigkeitsprinzip. Zuerst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen vor einem 1 Euro Job.Nun bis heute hat Ihr die ARGE keine Ihrer anderen Möglichkeiten angeboten.
Ist dass rechtens ???
2.)
Der ARGE Mitarbeiter hat sie verpflichtet 3 Bewerbungen im Monat zu schreiben, gleichzeit fügte er aber hinzu dass Sie wenn dass keinen Erfolg haben würde Sie dann 12 Bewerbungen im Monat schreiben muß.
Wie hoch darf die ARGE eigentlich die Bewerbungszahl pro Monat setzen???
3.)
Ihr Kind muß zu bestimmten Zeiten zum Kindergarten gebracht bzw geholt werden.
Wie soll Sie dass machen wenn die Kindergartenzeiten nicht mit den Arbeitszeiten des 1 Euro Jobs vereinbar sind???
4.)
Sie hat einen Nebenjob 200 Euro im Monat auf dem Gebiet das Sie gelernt hat (und eventuell später die Möglichkeit auf eine Vollzeitjob), nun soll Sie den Nebenjob für den 1 Euro Job aufgeben.
Außerdem hatte Sie vor eine Tagesbetreuung für Kinder anzubieten, hat diesbezüglich schon werbung (Plakate) gemacht, auch dies ist Zeitlich nun nicht mehr möglich mit dem 1 Euro Job .
Ist dass rechtens???
5.)
Der ArGE Mitarbeiter hat Ihr 4 Verschiedene Adressen für einen 1 Euro Job gegeben.
Diese haben eigentlich wenig mit Ihrem Erlernten Beruf zu tun (man bot Ihr Altenpflege, Schülern in den Pausen Brote zu schmieren). Nun muß Sie sich bei diesen Adressen um einen 1 Euro Job bewerben obwohl Sie eigentlich gar nichts mit Ihrem erlernten Beruf zu Tun haben und Sie Beruflich auch nicht weiterbringen.
Muß Sie jeden 1 Euro Job machen.????
6.)
Der Arge Mitarbeiter hat Ihr nur die Adressen gegeben.
Sie hat keine Tätigkeitsbeschreibung noch eine Arbeitszeitregelung noch sonstige Informationen von der ARGE bekommen.
Sie weiß also nicht was Sie Arbeiten muß und wie lange.
Ist dass Rechtens.
7.)
Die Arbeit darf doch eigentlich nur Zusätzlich sein.
Was ist wenn Sie die Arbeit nicht nur Zusätzlich ist sondern einer Regulären Arbeitskraft entspricht, und Sie somit Mitarbeitern die Arbeit wegnimmt ????
8.)
Wie kann Sie sich am besten wehren, wenn die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten wurden.???
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
meine Schwester hatte heute einen Termin bei der ARGE Balingen.
Sie ist alleinerziehend mit einem Kind.
Nun hat man Ihr einen 1 Euro Job aufgebrummt.
Meine Fragen.
1.)
Es gilt doch dass Nachrangigkeitsprinzip. Zuerst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen vor einem 1 Euro Job.Nun bis heute hat Ihr die ARGE keine Ihrer anderen Möglichkeiten angeboten.
Ist dass rechtens ???
2.)
Der ARGE Mitarbeiter hat sie verpflichtet 3 Bewerbungen im Monat zu schreiben, gleichzeit fügte er aber hinzu dass Sie wenn dass keinen Erfolg haben würde Sie dann 12 Bewerbungen im Monat schreiben muß.
Wie hoch darf die ARGE eigentlich die Bewerbungszahl pro Monat setzen???
3.)
Ihr Kind muß zu bestimmten Zeiten zum Kindergarten gebracht bzw geholt werden.
Wie soll Sie dass machen wenn die Kindergartenzeiten nicht mit den Arbeitszeiten des 1 Euro Jobs vereinbar sind???
4.)
Sie hat einen Nebenjob 200 Euro im Monat auf dem Gebiet das Sie gelernt hat (und eventuell später die Möglichkeit auf eine Vollzeitjob), nun soll Sie den Nebenjob für den 1 Euro Job aufgeben.
Außerdem hatte Sie vor eine Tagesbetreuung für Kinder anzubieten, hat diesbezüglich schon werbung (Plakate) gemacht, auch dies ist Zeitlich nun nicht mehr möglich mit dem 1 Euro Job .
Ist dass rechtens???
5.)
Der ArGE Mitarbeiter hat Ihr 4 Verschiedene Adressen für einen 1 Euro Job gegeben.
Diese haben eigentlich wenig mit Ihrem Erlernten Beruf zu tun (man bot Ihr Altenpflege, Schülern in den Pausen Brote zu schmieren). Nun muß Sie sich bei diesen Adressen um einen 1 Euro Job bewerben obwohl Sie eigentlich gar nichts mit Ihrem erlernten Beruf zu Tun haben und Sie Beruflich auch nicht weiterbringen.
Muß Sie jeden 1 Euro Job machen.????
6.)
Der Arge Mitarbeiter hat Ihr nur die Adressen gegeben.
Sie hat keine Tätigkeitsbeschreibung noch eine Arbeitszeitregelung noch sonstige Informationen von der ARGE bekommen.
Sie weiß also nicht was Sie Arbeiten muß und wie lange.
Ist dass Rechtens.
7.)
Die Arbeit darf doch eigentlich nur Zusätzlich sein.
Was ist wenn Sie die Arbeit nicht nur Zusätzlich ist sondern einer Regulären Arbeitskraft entspricht, und Sie somit Mitarbeitern die Arbeit wegnimmt ????
8.)
Wie kann Sie sich am besten wehren, wenn die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten wurden.???
Ich bin gespannt auf eure Antworten.