Fragen über 1 Euro Job, was ist rechtens

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Heinz
Beiträge: 19
Registriert: 14.06.2006 18:01

Fragen über 1 Euro Job, was ist rechtens

Beitrag von Heinz »

Hallo,
meine Schwester hatte heute einen Termin bei der ARGE Balingen.
Sie ist alleinerziehend mit einem Kind.
Nun hat man Ihr einen 1 Euro Job aufgebrummt.
Meine Fragen.
1.)
Es gilt doch dass Nachrangigkeitsprinzip. Zuerst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen vor einem 1 Euro Job.Nun bis heute hat Ihr die ARGE keine Ihrer anderen Möglichkeiten angeboten.
Ist dass rechtens ???
2.)
Der ARGE Mitarbeiter hat sie verpflichtet 3 Bewerbungen im Monat zu schreiben, gleichzeit fügte er aber hinzu dass Sie wenn dass keinen Erfolg haben würde Sie dann 12 Bewerbungen im Monat schreiben muß.

Wie hoch darf die ARGE eigentlich die Bewerbungszahl pro Monat setzen???
3.)
Ihr Kind muß zu bestimmten Zeiten zum Kindergarten gebracht bzw geholt werden.
Wie soll Sie dass machen wenn die Kindergartenzeiten nicht mit den Arbeitszeiten des 1 Euro Jobs vereinbar sind???
4.)
Sie hat einen Nebenjob 200 Euro im Monat auf dem Gebiet das Sie gelernt hat (und eventuell später die Möglichkeit auf eine Vollzeitjob), nun soll Sie den Nebenjob für den 1 Euro Job aufgeben.
Außerdem hatte Sie vor eine Tagesbetreuung für Kinder anzubieten, hat diesbezüglich schon werbung (Plakate) gemacht, auch dies ist Zeitlich nun nicht mehr möglich mit dem 1 Euro Job .
Ist dass rechtens???
5.)
Der ArGE Mitarbeiter hat Ihr 4 Verschiedene Adressen für einen 1 Euro Job gegeben.
Diese haben eigentlich wenig mit Ihrem Erlernten Beruf zu tun (man bot Ihr Altenpflege, Schülern in den Pausen Brote zu schmieren). Nun muß Sie sich bei diesen Adressen um einen 1 Euro Job bewerben obwohl Sie eigentlich gar nichts mit Ihrem erlernten Beruf zu Tun haben und Sie Beruflich auch nicht weiterbringen.
Muß Sie jeden 1 Euro Job machen.????
6.)
Der Arge Mitarbeiter hat Ihr nur die Adressen gegeben.
Sie hat keine Tätigkeitsbeschreibung noch eine Arbeitszeitregelung noch sonstige Informationen von der ARGE bekommen.
Sie weiß also nicht was Sie Arbeiten muß und wie lange.
Ist dass Rechtens.
7.)
Die Arbeit darf doch eigentlich nur Zusätzlich sein.
Was ist wenn Sie die Arbeit nicht nur Zusätzlich ist sondern einer Regulären Arbeitskraft entspricht, und Sie somit Mitarbeitern die Arbeit wegnimmt ????
8.)
Wie kann Sie sich am besten wehren, wenn die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten wurden.???

Ich bin gespannt auf eure Antworten.
lotte
Beiträge: 7
Registriert: 31.08.2006 15:11

Beitrag von lotte »

Hallo Heinz

was rechtens ist oder nicht großes ?

1, ich habe bis jetzt noch nie etwas brauchbaresvon der arge als stellenangebot erhalten
immer in etwa so die suchen einen mit führerschein und auto-ich habe noch nie eins von beidem besessen

2, drei bewerbungen innerhalb 3 mon. ist meines wissens im bekanntenkreis, die geringste forderung welche ich je vernommen habe
ich habe zum beispiel eine anforderung von 12 innerhalb 3mon.
eine freundin meiner tochter hat 24 innerhalb 3mon. vorzuweißen
eine andere bekannte hat 10 in dem gleichem zeitraum vorzulegen

3,so weit ich beobachten konnte schützt ein nebenjob nicht vor einem 1eurojob-auser wie bei mir mal als ich schriftlich von dem betrieb eine zusage einer festanstellung halbtags für drei monate vorlegen konnte
sprich eine schriftliche bindenten auser der betrib macht pleite zusage

4,-5, die 1eurojobs müssen nichts mit deinem erlerntem beruf zu tun haben ,
schließlich muß sich ja jetzt auch ein akatemiker für niedere arbeiten zu verfühgung stellen
wenn sie gerne im voraus wissen möchte um welche tätigkeit es wohl gehen mag sollte sie am besten vor dem thermien sich tele. bei der angegebenen stelle erkundigen was sie denn überhaupt tuen

die zeit oder dauer der tätigkeit müsste 20stunden in der woche sein da wie du schreibst sie ja kinder unter 15j. hat
soviel ich weiß hast du das recht solange dein jungstes kind noch nicht 15j ist auf eine halbtagsstelle

7, das mit dem zusätzlich ist für mich so eine schwammige angelegenheit
da ich einen 1euro schon in der lebenshilfe küche,essensausgabe,putzkraft wertstoffhof,bücher einbinden in der bücherrei- was ich eigentlich mal als festanstellung arbeitete, sekritärin bei der diagonie.... meines erachtens saßen da mal vor jahren ganz normale angestellte

kleines beispiel früher gabs in der volksbücherrei 2buchbinder und 4 buchbinderhelferinnen dann ging eine nach der anderen in rente die stelle wurden nicht mehr ausgeschrieben irgendwann nach 6mon ganz gestrichen, dann erledigten die arbeiten bshg und abm stellen und jetzt halt ein eurostellen-ebenso beim einarbeiten der bücher da heist es solange es eine geförderte stelle ist nicht ich müsste gelernte biblotekarin sein obwohl ich alles erledige was diese ebenfalls macht nur wenn ich frage ob sie mich den nicht nach dem auslaufen des 1eurojobs nicht vielleicht behalten möchten dann heisst "nein das geht nicht ich wäre nicht quallifiziert dafür -aber hallo was hab ich denn die letzten zwei jahre selbstständig bemacht"

grüsse lotte
Gast

Beitrag von Gast »

@ Lotte,

die Eingliederungsvereinbarung hätte ich gerne gesehen.
Wer war als Begleitung mit?
Hat Deine Schwester sich alles schriftlich geben lassen?
lotte
Beiträge: 7
Registriert: 31.08.2006 15:11

Beitrag von lotte »

hallo ralf...

könntest du mehr dazu schreiben ,
denn anscheinend läuft bei mir dann so einiges nschief seit ner zeit
also alles dann unrecht vorgehen der arge ?

Grüsse lotte
Gast

Beitrag von Gast »

Du hattest geschrieben "Der Arge Mitarbeiter hat verlangt, das...".

Wie, verlangt? Mündlich? Gibt es nicht.


Grundregeln:
Mit der Arge regeln wir alles schriftlich und gehen dort niemals alleine hin, wobei wir auch niemals etwas vor Ort unterschreiben. Die Arge hat von uns weder Telefonnummer noch E-Mail-Adresse.
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.

Dies dient ausschließlich unserem Schutz, da wir bei vielen Sachen in der Beweispflicht sind und kein Geld für irgendwelche "Ideen" von Sachbearbeitern übrig haben.
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