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Freibetrag...was bedeutet das denn nun?

Verfasst: 31.08.2006 18:28
von sportbluegreen
Hallo, ichmuss nochmals fragen.

Ich Harzt 4, mein Sohn 16 beginnt Lehre mit Entgeld. Netto: 357 €(Brutto 460€etwa)Ausgaben: 50€ Versicherung, 120 € Fahrkosten. Rest 180€ die ihm im Monat bleiben. Nun werden mir aber 150€ von meinem ALG 2 abgezogen, weil mein Sohn Einkommen hat.Das wäre der bedarf, den er braucht und für was er selber aufkommen muss. Also bleiben ihm 30€. Wo ist da der Freibetrag?? Ich dachte so in etwa 130€ hat er FReibetrag. Heist nicht freibetrag, das man dies FRei hat( ohne Pflichtausgaben? Oder verstehe ich da was falsch?

WEr kann helfen??

Verfasst: 31.08.2006 19:23
von D_C
Hallo sportbluegreen,

das mit dem Freibetrag von 100 Euro ist schon richtig, aber dass dein Sohn Versicherung (was für eine?) und Fahrtkosten hast, ist sein/euer Problem.
Zumindest sieht das Amt das so...
Vielleicht fragst du mal bei der Arge nach, ob dein Sohn einen Antrag auf Mobilitätshilfe stellen kann. Ich bin aber nicht sicher ob auch Auzubis das machen können.

Gruß
DC

Verfasst: 31.08.2006 23:47
von Gast
Auf zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Hier ist mal wieder der Amtsschimmel am wiehern.

Widerspruch und Klage. Mein Tipp.

Verfasst: 01.09.2006 05:03
von sportbluegreen
Also heisst Freibetrag zur"freien " verfügung?? Also darf doch die Fahrkosten garnicht abgezogen werden?
Ich werde vorsorglich inen Antrag stellen und mich mit Widerspruch und Anwalt weiterunterstützen lassen

Versicherung Berufsunfähigkeit und Lebensversicherung
Fahrkosten: Zur BErufsschule Mit azubiausweis 114 Euro pro Monat + Weg zur Arbeit