Hallo,
jetzt ist es auch bei mir so weit,ich muß ALG 2 beantragen!
Bin 52 Jahre alt und habe die letzten 10 Jahre nicht gearbeiten,sondern von Aktienanlagen gelebt.Aber jetzt ist alles weg,dumm gelaufen!!!
Bevor ich zum Amt gehe,habe ich ein paar Fragen,damit ich schon mal etwas Bescheid weiß:
Wohne allein in einer 43 m² Wohnung in Berlin.Kaltmiete: 360,- Warmmiete: 480,-
Sicher wird das Amt die Miete nicht voll übernehmen.Kann ich die Wohnung behalten und den Restbetrag selber bezahlen?Vom "Restvermögen",den ich noch hab.Ca. 5000,-Euro
Bin Privatversichert,220,-Euro,welchen Betrag übernimmt das Amt?
Was wird noch übernommen? Grundgebühr Telefon,GEZ,Kabelanschlußgebühr?
Habe richtig Angst,zur Arbeitsagentur zu gehen,schiebe es seit Monaten hinaus!
Freue mich auf Antwort
Tobias
Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?
Ja , kannst den Restbetrag selber zahlen .Tobias hat geschrieben:Hallo,
jetzt ist es auch bei mir so weit,ich muß ALG 2 beantragen!
Bin 52 Jahre alt und habe die letzten 10 Jahre nicht gearbeiten,sondern von Aktienanlagen gelebt.Aber jetzt ist alles weg,dumm gelaufen!!!
Bevor ich zum Amt gehe,habe ich ein paar Fragen,damit ich schon mal etwas Bescheid weiß:
Wohne allein in einer 43 m² Wohnung in Berlin.Kaltmiete: 360,- Warmmiete: 480,-
Sicher wird das Amt die Miete nicht voll übernehmen.Kann ich die Wohnung behalten und den Restbetrag selber bezahlen?Vom "Restvermögen",den ich noch hab.Ca. 5000,-Euro
Bin Privatversichert,220,-Euro,welchen Betrag übernimmt das Amt?
Was wird noch übernommen? Grundgebühr Telefon,GEZ,Kabelanschlußgebühr?
Habe richtig Angst,zur Arbeitsagentur zu gehen,schiebe es seit Monaten hinaus!
Freue mich auf Antwort
Tobias
GEZ wird übernommen .
Den Rest weiß ich nicht , da ich PrePaid - Handy habe und kein Festnetz .
Ich weiß allerdings nicht , ob es auf Dauer sinnvoll ist , in dieser Wohnung zu bleiben .
5000€ sind schnell alle . Was dann ? Würde mir billigere Wohnung suchen .
Wohnung
Danke für die Antwort!
Mir ist klar,dass die auf Dauer nicht gutgeht.Sehe mir auch preiswertere Wohnungen an.
Nur alleVermieter wollen eine Verdienstbescheinigung sehen!
Die hab ich nun mal nicht...
Da befürchte ich,dass mich die Arbeitsagentur in eine herruntergekommene Plattenbauwohnung im Berliner Osten steckt...
Schreck lass nach!
Mir ist klar,dass die auf Dauer nicht gutgeht.Sehe mir auch preiswertere Wohnungen an.
Nur alleVermieter wollen eine Verdienstbescheinigung sehen!
Die hab ich nun mal nicht...
Da befürchte ich,dass mich die Arbeitsagentur in eine herruntergekommene Plattenbauwohnung im Berliner Osten steckt...
Schreck lass nach!
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- Registriert: 04.10.2005 20:55
Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert.
Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war, kann einen Zuschuss bis max. 125,- € plus 14,86 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten.
Sofern das Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen oder einmalige Leistung erbracht wird, sind Sie auch rentenversichert. Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig vom jeweiligen zu Grunde zu legenden Versicherungszweig: 78,- € (Angestellte und Arbeiter) bzw. 103,60 € (Knappschaft).
Personen, die vor Beginn des Bezuges in der Rentenversicherung nicht versichert waren, erhalten bei Befreiung von der Versicherungspflicht einen Zuschuss von 78,- € zu den Beiträgen.
Mietwohung: Ihnen stehen entweder 300,00 € Warm zu oder max. 40 m², alle weiteren Kosten der Wohung müssen Sie selber tragen.
Telefon, Kabelanschluß, Provider etc. müssen Sie dann aus Ihrem ALG2 bestreiten.
Ich hoffe ich konnte estwas Licht ins Dunkel bringen.
Liebe Grüsse
Topperharley
Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war, kann einen Zuschuss bis max. 125,- € plus 14,86 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten.
Sofern das Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen oder einmalige Leistung erbracht wird, sind Sie auch rentenversichert. Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig vom jeweiligen zu Grunde zu legenden Versicherungszweig: 78,- € (Angestellte und Arbeiter) bzw. 103,60 € (Knappschaft).
Personen, die vor Beginn des Bezuges in der Rentenversicherung nicht versichert waren, erhalten bei Befreiung von der Versicherungspflicht einen Zuschuss von 78,- € zu den Beiträgen.
Mietwohung: Ihnen stehen entweder 300,00 € Warm zu oder max. 40 m², alle weiteren Kosten der Wohung müssen Sie selber tragen.
Telefon, Kabelanschluß, Provider etc. müssen Sie dann aus Ihrem ALG2 bestreiten.
Ich hoffe ich konnte estwas Licht ins Dunkel bringen.
Liebe Grüsse
Topperharley
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- Registriert: 04.10.2005 20:55
Hallo,
Spanky hat recht. Ich habe noch mal kurz nachgelesen. Es sind 40 bis 50 m², wobei das aber von Kumune zur Kumune unterschiedlich gehandhabt wird, je nach Auslegung.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem allgemeinen ortsüblichen Mietspiegel = Grösse der Wohnung x Mietspiegel.
Liebe Grüsse
Topperharley
Spanky hat recht. Ich habe noch mal kurz nachgelesen. Es sind 40 bis 50 m², wobei das aber von Kumune zur Kumune unterschiedlich gehandhabt wird, je nach Auslegung.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem allgemeinen ortsüblichen Mietspiegel = Grösse der Wohnung x Mietspiegel.
Liebe Grüsse
Topperharley