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kinder und erbschaft

Verfasst: 31.08.2006 15:27
von lotte
Hallo

also ich versuchs mal mein anliegen zu schilder
weil ich bis jetzt noch keinerlei auskünfte darüber finden konnte
ich verstehe einfach die weld nicht mehr

es geht um meine tochter 14j. alt ich ihre mutter beziehe jetzt arbeitslosengeld 2, früher habe ich gearbeitet
meine tochter hat vor cirka 9 j. von der oma väterlicher seits eine erbschaft gemacht- ich würde damals insofern davon rausgehalten da ich früher drogenabhängig war und somit wurde eine tante als erschaftsverwalterinn eingesetzt-diese hat alles mit dem jugendamt, gericht,notar getätigt
als ich zwischendurch mal wegen rückfall sozialhilfe bekam würde nicht auf das geld zurückgegriffen, noch angerechnet
diese erschaft darf sie auch erst mit 18j entgegennehmen
wie gesagt sie durfte die ganze zeit sich kein drum davon kaufen
ist fest angelegt
jedoch jetzt auf einmal ist alles anders -sie soll ihren lebensunterhalt selbst davon erstreiten
ich versteh das einfach nicht
sie darf sich keinezahnspange davon leisten, welche dringet nötig wäre da sie 7zweite zähne nicht im kiffer angelegt hat
jedoch ihr essen schon
egal wohin ich mich wende ich bekomme immer nur achselzucken ist halt so, ich bin richtig wütend darüber- erst wird mir unterstellt ich wäre nur scharf auf das geld, dann ich müsse es mit allen mitteln erhalten weil es sie erst mit 18 ran darf und jetzt .....

ich weiß nicht war alles so richtig mit dem beitrag?

ich danke und grüsse lotte

Verfasst: 31.08.2006 20:22
von Melinde
Hallo lotte
Wenn die Tochter erst mit 18 Jahren über das Erbe verfügen kann hat sie es doch noch garnicht.
Da denke ich mal sie kann es auch nicht für ihren Lebensunterhalt verbrauchen und ihr muß das Sozialgeld gezahlt werden.
Wende Dich an eine Sozialberatungsstelle in Deiner Nähe, die können Dir genaueres sagen und weiterhelfen.
Adressen findest Du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Gruß