Arbeitsaufnahme am 04.09. Leistungen sofort eingestellt
Verfasst: 29.08.2006 14:33
Hallo
Am 04.09. fange ich an zu arbeiten, habe am 24.08. den Arbeitsvertrag bekommen und war am selben Tag beim Arbeitsamt bei meiner Sachbearbeiterin um ihr das zu melden. Sie sagte mir dass ich im September noch normal meine Leistungen bekomme und wenn ich im Oktober meine Gehaltsabrechnung bekomme soll ich die abgeben. Das Geld würde erst eingstellt werden, wenn das alles geklärt wär und gegebenenfalls was zurück gefordert wird. Also machte ich mir erst mal keine Sorgen sondern freute mich dass ich endlich nen Job hab.
Heute bekam ich ein Schreiben mit dem Datum vom 25.09. (also einen Tag später als ich dort war) dass mich geschockt hat.
Inhalt:
Sehr geehrte Frau XXX,
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen und nach den Bestimmungen des § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Sie erhalten ab 01.09.2006 Erwerbseinkommen.
Da dieses Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.
Bitte legen Sie unverzüglich Unterlagen/Nachweise entsprechend dern Angaben im Zusatzblatt 2.1 über das erzielte Einkommen (z.B. Bewilligungs-bzw. Zahlungsbescheid) vor. Erst dann kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen noch vorliegen bz.w. vorgelegen haben.
Anlage
Antwortschreiben
Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
....
Habe dann sofort meine Sachbearbeiterin angerufen, die dann auch gleich bereit war, die Sache mit der Leistungsabteilung zu klären. Einige Minuten später hat sie mich zurück gerufen und gesagt, die Leistung wär eigentlich unterwegs, das hätte sich damit überschnitten. Aber als ich ihr gesagt hab, dass in dem Schreiben drin stand, dass die Leistung eingestellt wäre, war sie da auch nicht mehr so sicher. Sie gab mir dann eine Nummer für einen Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung. Die Frau die dieses Schreiben verfasst hat, wär in Urlaub und der Herr wär die Vertretung, allerdings erst morgen wieder zu erreichen.
Jetzt gehts mir natürlich total mies. Bin ganz aufgeregt, weil ich das nicht sofort klären kann. Ich hab noch 5 Euro in der Tasche und ich hab fest damit gerechnet am Donnerstag mein Geld zu erhalten.
Ich weiß nicht wie sich diese Dame von der Leistungsabteilung das vorgestellt hat. Da meldet man dass man nen Job hat und anstatt einem den Einstieg zu erleichtern werden einem noch Steine in den Weg gelegt. Dieses Schreiben klingt für mich auch sehr unfreundlich. Zum einen sind da auch Fehler drin. Ich fange nicht am 01.09. sondern erst am 04.09 an. Zum anderen erhalte ich zu dem Datum auch keinerlei Erwerbseinkommen, sondern gehe erst mal einer Erwerbsarbeit nach, die wie es üblich ist erst nach Ablauf des Monats vergütet wird. Wie kann die sich erdreisten zu behaupten, ich würde schon Geld erhalten, sobald ich anfagen zu arbeite?
Dann die Forderung unverzüglich Nachweise zu erbringen. Wie soll das gehn? Ich hab ja nicht mal angefangen, wie soll ich da eine Gehaltsabrechnung bekommen? Ich bin so fertig, dass ich heulen könnte. Dabei hab ich mich so gefreut endlich einen Job zu bekommen und dann das.
Als ich letzte Woche dort war hab ich auch gleich noch einen Antrag ausgefüllt, für die einmalige Übernahme von Fahrkosten im September. Das hat man natürlich ignoriert. Aber sofort einen Tag später mir so einen böesn Brief geschickt. Da wird man noch bestraft wenn man nen Job bekommen hat.
Was kann ich jetzt tun, wenn man mir morgen sagt, dass das Geld doch nicht unterwegs ist. Wie gesagt ich hab nur noch 5 Euro in der Tasche. Es war am Ende dieses Monats sehr knapp gewesen und ich bin dringend auf die Leistung angewiesen. Kann ja schlecht meinen Arbeitgeber schon um Vorschuss bitten, bevor ich angefangen hab. Außerdem steht mir doch eh noch für 3 Tage Leistung zu da ich erst am 04.09. anfange.
Wie ist das eigentlich. Wenn ich jetzt für den Monat September noch Leistungen bekommen sollte, können die dann später was zurück verlangen? Denn das Geld das ich für September im Oktober bekomme, brauche ich doch um im Oktober davon zu leben. Soviel verdien ich ja gar nicht, dass mir da noch genug übrig bleiben würde. Hab hier auch mal was von einem Zuflussprinzig gelesen. Dass die Leistung bis zu dem Monat gezahlt wird, bis das erste Gehalt da ist. Wenn ich also im Oktober erst Gehalt bekomme, müsste ich doch im September noch was bekommen, wovon ich nichts zurück zahlen muss. Wie genau sieht da die Rechtslage aus und was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen?
Aber am wichtigsten ist mir jetzt erst einmal, dass meine Leistung nicht sofort eingestellt wird. Wie kann ich mich erfolgreich und am schnellsten dagegen wehren?
Am 04.09. fange ich an zu arbeiten, habe am 24.08. den Arbeitsvertrag bekommen und war am selben Tag beim Arbeitsamt bei meiner Sachbearbeiterin um ihr das zu melden. Sie sagte mir dass ich im September noch normal meine Leistungen bekomme und wenn ich im Oktober meine Gehaltsabrechnung bekomme soll ich die abgeben. Das Geld würde erst eingstellt werden, wenn das alles geklärt wär und gegebenenfalls was zurück gefordert wird. Also machte ich mir erst mal keine Sorgen sondern freute mich dass ich endlich nen Job hab.
Heute bekam ich ein Schreiben mit dem Datum vom 25.09. (also einen Tag später als ich dort war) dass mich geschockt hat.
Inhalt:
Sehr geehrte Frau XXX,
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen und nach den Bestimmungen des § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Sie erhalten ab 01.09.2006 Erwerbseinkommen.
Da dieses Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.
Bitte legen Sie unverzüglich Unterlagen/Nachweise entsprechend dern Angaben im Zusatzblatt 2.1 über das erzielte Einkommen (z.B. Bewilligungs-bzw. Zahlungsbescheid) vor. Erst dann kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen noch vorliegen bz.w. vorgelegen haben.
Anlage
Antwortschreiben
Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
....
Habe dann sofort meine Sachbearbeiterin angerufen, die dann auch gleich bereit war, die Sache mit der Leistungsabteilung zu klären. Einige Minuten später hat sie mich zurück gerufen und gesagt, die Leistung wär eigentlich unterwegs, das hätte sich damit überschnitten. Aber als ich ihr gesagt hab, dass in dem Schreiben drin stand, dass die Leistung eingestellt wäre, war sie da auch nicht mehr so sicher. Sie gab mir dann eine Nummer für einen Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung. Die Frau die dieses Schreiben verfasst hat, wär in Urlaub und der Herr wär die Vertretung, allerdings erst morgen wieder zu erreichen.
Jetzt gehts mir natürlich total mies. Bin ganz aufgeregt, weil ich das nicht sofort klären kann. Ich hab noch 5 Euro in der Tasche und ich hab fest damit gerechnet am Donnerstag mein Geld zu erhalten.
Ich weiß nicht wie sich diese Dame von der Leistungsabteilung das vorgestellt hat. Da meldet man dass man nen Job hat und anstatt einem den Einstieg zu erleichtern werden einem noch Steine in den Weg gelegt. Dieses Schreiben klingt für mich auch sehr unfreundlich. Zum einen sind da auch Fehler drin. Ich fange nicht am 01.09. sondern erst am 04.09 an. Zum anderen erhalte ich zu dem Datum auch keinerlei Erwerbseinkommen, sondern gehe erst mal einer Erwerbsarbeit nach, die wie es üblich ist erst nach Ablauf des Monats vergütet wird. Wie kann die sich erdreisten zu behaupten, ich würde schon Geld erhalten, sobald ich anfagen zu arbeite?
Dann die Forderung unverzüglich Nachweise zu erbringen. Wie soll das gehn? Ich hab ja nicht mal angefangen, wie soll ich da eine Gehaltsabrechnung bekommen? Ich bin so fertig, dass ich heulen könnte. Dabei hab ich mich so gefreut endlich einen Job zu bekommen und dann das.
Als ich letzte Woche dort war hab ich auch gleich noch einen Antrag ausgefüllt, für die einmalige Übernahme von Fahrkosten im September. Das hat man natürlich ignoriert. Aber sofort einen Tag später mir so einen böesn Brief geschickt. Da wird man noch bestraft wenn man nen Job bekommen hat.
Was kann ich jetzt tun, wenn man mir morgen sagt, dass das Geld doch nicht unterwegs ist. Wie gesagt ich hab nur noch 5 Euro in der Tasche. Es war am Ende dieses Monats sehr knapp gewesen und ich bin dringend auf die Leistung angewiesen. Kann ja schlecht meinen Arbeitgeber schon um Vorschuss bitten, bevor ich angefangen hab. Außerdem steht mir doch eh noch für 3 Tage Leistung zu da ich erst am 04.09. anfange.
Wie ist das eigentlich. Wenn ich jetzt für den Monat September noch Leistungen bekommen sollte, können die dann später was zurück verlangen? Denn das Geld das ich für September im Oktober bekomme, brauche ich doch um im Oktober davon zu leben. Soviel verdien ich ja gar nicht, dass mir da noch genug übrig bleiben würde. Hab hier auch mal was von einem Zuflussprinzig gelesen. Dass die Leistung bis zu dem Monat gezahlt wird, bis das erste Gehalt da ist. Wenn ich also im Oktober erst Gehalt bekomme, müsste ich doch im September noch was bekommen, wovon ich nichts zurück zahlen muss. Wie genau sieht da die Rechtslage aus und was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen?
Aber am wichtigsten ist mir jetzt erst einmal, dass meine Leistung nicht sofort eingestellt wird. Wie kann ich mich erfolgreich und am schnellsten dagegen wehren?