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Betriebskostenrückzahlung

Verfasst: 29.08.2006 13:29
von ace
Hallo,

ich habe mal eine Frage ich rechne mit einer Betreibskostenrückzahlung von ca 300,- das geht nun schon seit zwei Jahren so! Nun habe ich die Frage kann das Jobcenter das von mir einfordern! eine Mietsminderung aufgrund der Hohen Rückzahlung vom Februar diesen Jahres habe ich angegeben und bin nicht nach der Betreibskostenrückzahlung gefragt worden!

Danke schon mal im voraus für eventuelle Antworten!

Verfasst: 29.08.2006 14:16
von D_C
Hallo Ace,

soviel ich weiß musst du eine Betriebkostenrückerstattung angeben, die wird dann als Einkommen angerechnet und von deinem Bedarf abgezogen.
Also sobald du die Abrechnung hast, kopieren und bei der Arge einreichen.

Gruß
DC

Verfasst: 29.08.2006 21:48
von sassy2908
ja das musst de denen alles zurückzahlen wird als einkommen angerechnet hatte ich auch jetzt erst!