Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung

Beitrag von buxi »

Hallo
Da ich seit letztem Monat nicht mehr meine volle Wohnungsgröße von der Arge anerkannt bekomme, werden mir jetzt monatl. 160 Euro weniger überwiesen. hab einen kleinen Sohn und will uns nicht nach 2,5 Jahren schon wieder einen Umzug zumuten. Ich kann den Differenzbetrag durch Stillegung von Bausparvertrag, Kostenübernahme der Kernzeit, GEZ Befreiung abdecken. Aber nun zu meiner Frage: Hat die Arge in Zukunft trotzdem sie mir nicht mehr die vollen Miet und Nebenkosten bezahlt, Anspruch auf in der Zukunft eventuell zurück bezahlte Nebenkosten oder Heizkosten? Weiß da jemand etwas drüber?
Danke fürs Antworten
buxi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo buxi
Wenn Du einen Teil der Nebenkosten selber trägst ist der Anteil an evtl. Nebenkostenguthaben auch Dir. Am besten nach den nicht übernommenen qm Zahlen ausrechnen und dem Zeitraum.
Bei Strom kosten ist es ja auch so, das der der gezahlt hat auch das Guthaben bekommt.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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