Ab wann gilt der Antrag genau?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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fatzke
Beiträge: 9
Registriert: 04.02.2006 13:44

Ab wann gilt der Antrag genau?

Beitrag von fatzke »

Hallo!

Bei soviel kompetenten Leuten weiss sicher jemand eine Antwort auf meine Frage: Ich möchte Hartz 4 beantragen und wollte wissen, ob es reicht erstmal nur den Antrag abzugeben auch wenn noch alles Mögliche nachgereicht werden muss oder ob erst alles volltändig sein muss, damit der Antrag gilt. Wenn ich also noch morgen den Antrag ausfülle und abgebe aber erst nächsten Monat alle möglichen Nachweise müsste ich doch auch schon für den laufenden Monat Geld bekommen und nicht erst für September, oder?!

Grüße Uwe
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fatzke
Rückwirkend gibt es garnichts, erst ab Eingang des Antrages.
Am besten möglichst komplette Unterlagen zusammenstellen und gleich mitliefern.
Beim Amt den Empfang schriftlich bestätigen lassen oder per Einschreiben schicken.
Wenn was fehlt wird nachgefordert aber der Antrag gilt als gestellt ab dem Zeitpunkt der Abgabe.
Ist nur bissi spät für August, der ist doch gleich vorbei. :wink:
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Hier muß ich Melinde korrigieren.

Der Antrag gilt mit der Abgabe, die kann auch mündlich, fernmündlich, per Post oder Fernkopie geschehen. Die Abgabe des Formulars hat damit nichts zu tun.
§ 37
Antragserfordernis
(1)
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
werden auf Antrag erbracht.
(2)
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden
nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Treten die
Anspruchsvoraussetzungen an einem Tag ein, an dem der
zuständige Träger von Leistungen nach diesem Buch nicht
geöffnet hat, wirkt ein unverzüglich gestellter Antrag auf
diesen Tag zurück.

DVO der BA:
1. Antragstellung
(1)
Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden.
Wenn man also, wie leider so oft, den Antrag abgeben möchte, aber wieder weggeschickt wird, dies schriftlich geben lassen.

Tag der Antragstellung ist die Meldung der Bedürftigkeit, egal wie.
Ein Nachweis hierüber ist aber anzuraten.
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