Krank werden schein es nur in Deutschland erlaubt !!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Simou

Krank werden schein es nur in Deutschland erlaubt !!!!

Beitrag von Simou »

hallo,

ich möchte euch mein Problem mit der Arbeitsagentur erzählen und bitte euch um eure Meinung dazu,
Im Juli hat meine Frau einen Urlaub bei dem Arbeitsagentur beantragt und zwar vom 11.072005 bis 31.07.2005 und am 01.08.2005 sollte sie sich zurückmelden dafür hatte sie eine Vorladung bekommen sie ist nach Marokko gereist am 28.07.2005 hatte sie einen Unfall und ist Ihr Fußgelenk umgeknickt dann ist sie zu einem Orthopädien gegangen, an dem selben Tag hatte sie den Unfall dem Arbeitsagentur telefonisch gemeldet und dazu hatte sie dem Arbeitsagentur einen Krankenschein, indem sie von 28.07. bis 15.08 Ruhe braucht und nicht arbeiten darf per Fax zugeschickt als sie nach Deutschland zurückkehrte hat sie sich beim Arbeitsamt gemeldet und da hatte ihr Sachsarbeiterin ihr gesagt dass sie Raus aus der Leistung ist und dass sie kein Geld für den Zeitraum von 01.08 bis 21.08 bekommen wird weil sie die ganze zeit unbegründet Abwesend gewesen war.

als wir dies widersprachen und erwähnten dass wir die Krankenmeldung in dem Unfalltag rechtzeitig gefaxt haben- Beweis liegt vor- sagte sie uns dass sie diesen bekommen hat und weil sie damit nicht anfangen könnte weil der Krankenschein auf Französisch geschrieben ist, hatte sie den Verstoß geltend gesehen danach haben wir mit unserem Kosten den Krankenschein übersetzen lassen und danach hatte sie ihn nicht anerkannt weil es sich um eine Krankenmeldung von 28.07 bis 15.08 handelt und nicht um eine Reiseunfähigkeit also da habe ich mich - verarscht gefühlt- und war ich sprachlos und dann habe ich ihr gesagt: bitte holen sie mir nur einen einzigen Krankeinschein von den Tausenden, die Sie besitzen und zeigen Sie uns dass in diesem Kranschein die Diagnose beschreibt und warum ist der Patient krank ist und womit und warum er nicht arbeiten kann für die geschriebene Dauer, sie hatte uns dies nicht begründen können aber sie war Stur und wollte den Krankenschein nicht anerkennen.

was haltet ihr von dem fall, was sollen wir machen damit wir unser abgezogenes Geld zurückbekommen
Dragonfly
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2005 23:34
Wohnort: Dresden

Beitrag von Dragonfly »

Hallo Simou,
also das ist wirklich hart und gemein,dabei denkt man doch immer
das die Sachbearbeiter so schlau sind und Studiert haben,
dann können sie nichtmal was mit ein Französsichen Krankenzettel
anfangen???Das ist doch die höhe.
Und wofür halten sie sich,das sie behaupten
ihr hättet euch ni rechtzeitig gekümmert???
Also ich würde mit dem beweis
auf die parikaten gehen,
denn sowas ist eine unglaubliche
miese unterstellung,was sie da euch unterstellen,
nur weil sie ni in der lage sind,
einen Französschen schein zu lesen Bild
das ganze mit Hartz4 bringt mich jedes mal zum Bild ....
Die Ämter finden doch immer wieder was neues,
um sich vors zahlen zu drücken...
oder ni ???Bild
Bild
spanky

Beitrag von spanky »

@simou
Sind Sie oder Ihre Frau zufällig in Marokko geboren ?
Gast

Gast

Beitrag von Gast »

Würde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen! Nur mal nachfragen ob das so rechtens ist, sagt dieser "Nein, ist es nicht" Würde ich mit dieser Info nochmal zur Arge gehen und mit Anwalt drohen! Mal sehen was dabei raus kommt!
Wäre schön dann nochmal hier was davon zu lesen!
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