Erziehungsurlaub...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mohnblume
Beiträge: 7
Registriert: 31.05.2006 17:18

Erziehungsurlaub...

Beitrag von Mohnblume »

Nun will ich 1,5 Jahre Erziehungsurlaub nehmen und anschließend mein Freund 1,5 Jahre Erziehungsurlaub.Gibt es überhaupt noch 3.Jahre Erziehungsurlaub und kann man das so teilen,wir wir es machen wollen?Muß ich mich in dieser Zeit bewerben und beim Amt melden oder erst wieder nach den 1,5 Jahren Erziehungsurlaub??Wieviel Geld erhalte ich genau monatlich für mein Kind bei Hartz 4 mit Kindergeld???
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Liebe Mohnblume,

vielleicht schaust du dir einfach mal die Links an, die Melinde gepostet hat?
Da steht alles drin.
Was du für das Kind bekommst, hast du schon selber gut erkannt in deinem letzten Posting. Elterngeld bekommt ihr für 12 Monate. Steht in dem zweiten Link den Melinde gepostet hat, ganz unten auf der Seite.
Erziehungsurlaub kann man -meines Erachtens- nur in Anspruch nehmen wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Da erkundigst du dich am besten, bei deiner zuständigen Arge. Das einer von euch beiden (ist ja auch heutzutage noch meistens die Mutter) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann, bevor das Kind 3 Jahre alt ist, ist klar. Ob man aber auch wechseln kann, wenn beide Elternteile arbeitslos sind, da bin ich gar nicht so sicher.

Gruß
DC
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

herbertmasslau.de:

Grundsätzlich bleibt anzumerken, daß der Erziehungsurlaub, den Berufstätige nach § 15 Abs. 3 BErzGG sogar gemeinsam nehmen können, im Sozialhilferecht [wie jetzt beim Leistungsbezug nach SGB II] nur von einer Person, und zwar der oder dem Erziehungsgeldberechtigten in Anspruch genommen werden kann.
Bei echten Alleinerziehenden ist das kein Problem,
bei unechten Alleinerziehenden (eheähnliche Gemeinschaft) bedeutet das in jedem Fall, daß ein Elternteil der Arbeitspflicht zur Verfügung zu stehen hat.
Dies entspricht auch der Bedeutung des § 1615 l Abs. 2 BGB, wonach „wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes“ dem Kindesvater die Unterhaltpflicht für die Kindesmutter [auch umgekehrt möglich] für drei Jahre obliegt.
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