
Weitere Fragen zum geplanten Kind !
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Weitere Fragen zum geplanten Kind !
Erst einmal danke,für die zahlreichen antworten
,aber ein paar Fragen hätte ich schon noch,vorerst aber noch eine persönliche Anmerkung.Sicherlich ist es in der heutigen Zeit schwer,Kinder groß zu ziehen,aber früher haber es doch die anderen auch geschafft,auch wenn es da manchmal sicherlich auch in hinsicht finanzieller Art einfacher war,Kinder groß zu ziehen.Die Regierung wundert sich immer,daß immer weniger Kinder in Deutschland geboren werden,die sollten sich mal überlegen,warum es so ist,nicht des so trotz,haben wir Kinder geplant(mindestens 2).So und nun zu meinen Fragen.Wenn ich es richtig verstanden habe,erhalte ich 12 Monate lang 300,-€ Elterngeld,also zusammen im Jahr 3600,-€ was auf Hartz 4 nicht angerechnet wird?Ab wann und wo sollte ich Erziehungsgeld beantragen?Und nun noch mal zum Kindergeld:Ich bekomme,sobald das Kind geboren wurde,monatlich 154,-€ Kindergeld bis das Kind das 25.Lebensjahr erreicht hat oder ausgezogen ist?Das Geld wird dann bei Hartz 4 angerechnet,also erhalte ich dann für das Kind, den Regelsatz von 276,-€ abzüglich 154,-€ Kindergeld,also am Ende noch 122,-€,ich hoffe das stimmt so.Was kann ich an finanziellen Mitteln die nicht bei Hartz 4 angerechnet werden noch beantragen und vorallem wann und wo?Für eine Antwort wäre ich wieder wie immer sehr dankbar.Euch allen schon ein schönes Wochenende!

Hallo Mohnblume
Schön, das ihr auch Kinder wollt.
Kinder sind was wunderbares.
Kann Dir dazu folgende Infos geben:
Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 % der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung. ( § 21 Abs. 2 SGB II)
(124,00 €)
Kinder unter 6 Jahren erhalten 60 % der jeweiligen Regelleistung (207,00 €).
Mehrbedarf für Alleinerziehende:
36 % der jeweilig maßgebenden Regelleistung (124,- € für ein Kind unter 7 Jahren)
Eine Babyerstausstattung (Babybekleidung und Möbel) kann auf Antrag als einmalige Leistung übernommen werden.
Antrag auf Umstandskleidung ebenfalls stellen.
Elterngeld gibt es ab 2007, wo dann der Antrag gestellt werden muss weiß ich nicht.
(meine haben selber schon Kinder)
Es wird aber nicht als Einkommen angerechnet.
Das Elterngeld ersetzt das derzeitige Erziehungsgeld.
Kindergeld nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse beantragen, ist meistens im selben Gebäude wie das Arbeitsamt.
Unterstützung und weitere Hilfen gibt es bei gemeinnützigen Organisationen und Kirchengemeinden.
Gruß und Alles Gute
Schön, das ihr auch Kinder wollt.

Kinder sind was wunderbares.

Kann Dir dazu folgende Infos geben:
Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 % der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung. ( § 21 Abs. 2 SGB II)
(124,00 €)
Kinder unter 6 Jahren erhalten 60 % der jeweiligen Regelleistung (207,00 €).
Mehrbedarf für Alleinerziehende:
36 % der jeweilig maßgebenden Regelleistung (124,- € für ein Kind unter 7 Jahren)
Eine Babyerstausstattung (Babybekleidung und Möbel) kann auf Antrag als einmalige Leistung übernommen werden.
Antrag auf Umstandskleidung ebenfalls stellen.
Elterngeld gibt es ab 2007, wo dann der Antrag gestellt werden muss weiß ich nicht.
(meine haben selber schon Kinder)
Es wird aber nicht als Einkommen angerechnet.
Das Elterngeld ersetzt das derzeitige Erziehungsgeld.
Kindergeld nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse beantragen, ist meistens im selben Gebäude wie das Arbeitsamt.
Unterstützung und weitere Hilfen gibt es bei gemeinnützigen Organisationen und Kirchengemeinden.
Gruß und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.