Hi meine Tochter fängt am 04.10.05 eine Lehrstelle an ! leider bin ich und mein Mann Harz 4 empfänger , frage wird ihr Lehrlingsgeld ( c.a. 120€ ) mit auf uns angerechnet ???? wehre ja voll gemein ihr estes selbstverdientes Geld !!
Danke euch @llen !
Lehrlingsgeld ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Lehrlingsgeld ??
Wenn Ihrer Tochter 18 ist, kann/soll sie selber Hartz 4 beantragen.Devildoc hat geschrieben:Hi meine Tochter fängt am 04.10.05 eine Lehrstelle an ! leider bin ich und mein Mann Harz 4 empfänger , frage wird ihr Lehrlingsgeld ( c.a. 120€ ) mit auf uns angerechnet ???? wehre ja voll gemein ihr estes selbstverdientes Geld !!
Danke euch @llen !
eit dem 1. 10.05 dürfen Hartz 4 Empfänger ca. 160,-Euro von einem 400,-Euro Job einbehalten!
MfG.
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- Beiträge: 11
- Registriert: 04.10.2005 20:55
Hallo Gast,
wenn Eure Tochter noch in Eurem Haushalt lebt, dann zählt Sie zur sogenanten Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall werden das Lehrlingsgehalt und das Kindergeld, als Einkommen angerechnet.
Ihr könnt aber die Mehrkosten, wie z. B. Fahrten zur Ausbildungsstelle geltend machen.
Leider ist das unter Hartz4 so.
Liebe Grüsse
Topperharley
wenn Eure Tochter noch in Eurem Haushalt lebt, dann zählt Sie zur sogenanten Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall werden das Lehrlingsgehalt und das Kindergeld, als Einkommen angerechnet.
Ihr könnt aber die Mehrkosten, wie z. B. Fahrten zur Ausbildungsstelle geltend machen.
Leider ist das unter Hartz4 so.
Liebe Grüsse
Topperharley