Müssen aus unseren Haus raus...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Müssen aus unseren Haus raus...

Beitrag von Andreas23 »

Also es ist so... Wir wohnen im haus das meine oma gehört. Die aber seit 4monaten im heim liegt und auch da bleiben wird. Da ihre Rente aber nicht mehr ausreichen wird geht es an ihr haus.

Also es sieht so aus das wir raus müssen! Nun war ich beim arbeitsamt und habe nachgefragt wie das nun ist.. Bin ja 23 habe auch eine abgeschlossene ausbildung..Und wenn das so kommen sollte werden sich meine Eltern eine kleine wohnung suchen...Also die wollen mich mit sicherheit nicht mit nehmen..Was ich auch nicht will...Wir sind eh schon ziemlich zerstritten...Schon alleine das meine eltern jetzt für mich Zahlen sollen...

Da meinte heute meine Arbeitsvermittleren das meine ELtern dazu verpflichtet sind sich eine größere WOhnung zu suchen wo ich mit kann...Und wenn die das nicht machen soll ich gegen meinen ELtern klagen??? also da war ich schon geschockt...Ich soll also dann klagen? und dann mit einziehen wo mich keiner haben will und das dann nur streit gibt? Sie meinte halt: ja so ist das... Ach und habe ab 17jahre meine eigene kohle immer gehabt...und kriege jetzt auch nicht mal mehr hartz4 ...komm mir echt vor als wenn ich 15 bin...

Also meine Frage ist eigentlich...Können die Verlangen das meine eltern mich mit nehmen??? Obwohl sie das 100pro nicht machen wollen...Ich meine mein papa ist 55 und ich 23...dann sucht er sich eine größere Wohnung und ich zieh dann 1jahr später aus und er ist dann vielleicht wieder arbeitslos und muss dann wieder umziehen weil er die wohnung nicht halten kann... Das kann doch wohl echt nicht angehen..Bin echt voll sauer
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Ach ja und noch was... Ich wollte ja schon vor 2 monaten ausziehen.

Meine Gründe waren damals und die gründe sind heute ja auch noch...
das
1. Mein zimmer gerade mal 6,8 m² hat..also schon sehr klein..da steht noch ein bett, schrank, schreibtisch drin..

2. Meine mutter leider Alkoholikerin ist...und dadurch jeden tag zoff ist zu hause mit meinen elten. Und das manchmal auch sehr stark..

3.DIe wohnung auch sehr dreckig ist...Zb ist die küche sehr dreckig..man kann eigentlich nicht wirklich essen machen..

Gibt auch noch andere gründe aber die möchte ich hier nicht alle angeben..ist mir doch zu heftig... Die leute von der arge waren auch bei mir zu hause ob das auch alles stimmt...Und ja es stimmte alles..

Es gab dann ein team gespräch wo darüber gesprochen wurde...Nächsten tag habe ich das ergebnis bekommen..Ich darf mir eine wohnung suchen...paar wochen später krieger ich von der teamleiterin einen brief wo drin steht das ich es doch nicht darf. Es sind doch keine richtigen gründe meinte sie..Mit den zimmer meinte sie das viele in so kleinen zimmern wohnen...Naja ich kenn ehrlich gesagt gar keinen...Und das dreckige kann man ja saubermachen...Bin doch keine putzfrau für meine eltern wenn die zb voll sind und es dreckig machen...Naja widerspruch habe ich schon eingereicht aber ist nun auch schon knapp 2 monate her.

Ach und was auch noch sehr krass war..ich habe gesagt: das es oft so extrem ibei uns ist das ich nicht mal freunde/bekannte rein lassen kann...Darauf meinte die teamleiterin das es ja sommer ist.. Da muss man ja nicht drin bleiben...

Ich weiß ja nicht wie ihr das seht...aber ich finde es schon echt hammer hart
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

hat denn keiner was dazu zu sagen?^^
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Habe Deinen Beitrag aufmerksam gelesen (mehrfach) und denke das es sinnvoll wäre wenn Du Dich an eine Sozialberatungsstelle wendest.
Die Probleme sind so vielschichtig.
Hast Du noch einen Nachweis über das Gespräch an dessen Ende stand Du darfst Dir eine Wohnung suchen? Offensichtlich wurde diese Zusage nur aus Kostengründen wieder zurückgenommen.
Wenn Du einem Sozialarbeiter Deine Situation schilderst, auch das bei einem Hausbesuch bei Dir die geschilderten Zustände vorgefunden wurden sehe ich etwas mehr Hoffnung das Du aus diesem Elternhaus ausziehen kannst.
Wünsche Dir viel Glück
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
wuschel04
Beiträge: 121
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Die geschilderten Umstände sollten m.E. schon dazu führen, daß die Arge einem Umzug (Auszug aus der gemeinsamen Wohnung) zustimmt. Da dürften auch die Größe des eigenen Zimmers nicht ausschlaggebend sein, sondern eher die mißlichen Umstände des Zusammenlebens... Ich würde auf einem anfechtbaren Bescheid bestehen - und dann hiergegen Widerspruch einlegen.
Dafür drücke ich jedenfalls die Daumen... :wink:

M.f.G.
wuschel04
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Also widerspruch habe ich ja schon gemacht.. Warte bis jetzt noch auf meine antwort. Aber was Melinde sagt werde ich auch mal machen...

Und nein habe leider darüber keinen nachweis....Bzw ich habe nachgefragt was genau in dieser teambesprechung erzählt wurde...Ich meine ja das nach jeder teambesprechung was aufgeschrieben wird und zu den akten kommt...Die teamleiterin meinte nur das sie nicht dabei war und keine auskunft geben kann...Und nach der frage was in den akten steht hat sie nicht reagiert...Wird überhaupt sowas mündlich gegeben? Also das ich eine Wohnung haben darf? oder kriegt man sowas immer schriftlich?

Und zu meiner ersten frage noch...Müssen mich meine eltern mit nehmen? weil wir nun bald rausmüssen und meine eltern sich nur eine 2raum wohnung holen wollen. Und denen das auch egal ist mit mir. Und sich durch klagen dann in die wohnung "mogeln" ist ja auch keine richtige lösung...Meine eltern haben ja wohl auch rechte
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Wenn etwas nur mündlich gesagt wird ist das nicht verbindlich, es gilt immer nur schriftliches. Eigentlich kann man davon ausgehen das es von solchen Gesprächen immer ein Protokoll gibt die sind aber nicht öffentlich.
Wenn Deine Teamleiterin nicht dabei war kann sie sich aber zumindest bei den Teilnehmern kundig machen, immerhin ist sie für Dich zuständig und alle nötigen Informationen sollten auch bei ihr landen.
Es ist auf jeden Fall das beste wenn Du Unterstützung durch eine Beratungsstelle hast und nicht alleine stehst.
Bis ihr aus dem Haus rausmüsst wird es sicher noch eine Weile dauern denn eine Kündigungsfrist muß auch ein neuer Eigentümer einhalten.
Gruß und Alles Gute
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submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

...Meine eltern haben ja wohl auch rechte

Sehe ich auch so. mir ist nicht bekannt, mit welchem Gesetz man Eltern zwingen kann, ihre erwachsenen Kinder bei Umzügen mitzunehmen. Der Tipp von Melinde ist gut, Sozialberatung kann helfen, aber vielleicht wäre aufgrund drohender Obdachlosigkeit die Klärung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht sinnvoll.

SGBII §22
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
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