Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich habe da mal ne Frage.. ich bin neu hier.
Bin 23 Jahre alt, habe eine Tochter (6 Monate alt) lebe noch bei meinen Eltern. Würde nun aber gerne ausziehen, da es hier einfach zu eng wird. Zur Zeit bekomme ich noch ALG 1. Bekomme ich aber schon 4 Monate. Ich werde dann wohl auf ALG 2 umsteigen müssen wenn ich ausziehe.
Wisst ihr, ob ich da Anspruch auf eine Wohnung habe? Bzw wie das genau abläuft. Unser Arbeitsamt ist bisschen komisch, ich hatte bisher nur Probleme mit den Leuten dort.
Würde mich nun gern vorabinformieren um wenigstens ein bisschen was zu wissen. Hab auch schon bisschen gesurft und geschaut aber irgendwie blick ich da nicht so ganz durch.
Würde mich wirklich freuen wenn ihr mir bisschen helfen würdet.
Hallo Canim1982
Solange Du Arbeitslosengeld beziehst gibt es keine Genehmigungspflicht für Umzug von unter 25jährigen.
Bei Bezug von Alg2 (Hartz IV) müsstest Du als unter 25 jährige bei Auszug aus dem Elternhaus die Genehmigung der ARGE einholen weil sonst die Kosten der Unterkunft nicht übernommen würden.
Du suchst Dir eine Wohnung, ziehst um und meldest diese Adressenänderung dem Arbeitsamt.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sag einfach der Arbeitsagentur das dich deine Eltern vor die Tür setzen und schon bekommste ne eigene Wohnung. Da die dazu verpflichtet sind bei Gefahr auf Obdachtlosigkeit dir eine Wohnung zu stelllen.
groov hat geschrieben:Sag einfach der Arbeitsagentur das dich deine Eltern vor die Tür setzen und schon bekommste ne eigene Wohnung. Da die dazu verpflichtet sind bei Gefahr auf Obdachtlosigkeit dir eine Wohnung zu stelllen.
bei mir in der arge hat man mir gesagt das meine eltern das nicht dürfen!! und ich dann dagegen klagen sollte um da wohnen zu bleiben... Habe hier im forum aber schon öfters gelesen das die arge das macht...Aber bei mir ist das wohl mal wieder was anderes.... Auch bei dieser Arbeitsamt hotline hat man mir das auch so erklärt(also was du gesagt hast groov, ist richtig)...Die bei der arge meinte dann nur das die bei der hotline keine ahnung haben
Es gibt m.W. definitiv kein Gesetz, nach dem Eltern bei drohender Obdachlosigkeit zur Gewährung von Obdach verpflichtet werden. Wenn Eltern wollen, dass ihr volljähriges Kind das Haus verlässt, dann gilt das. Ob sie dann zu Unterhalt verpflichtet wären, ist eine neue Diskussion.
Selbst bei ständigen Verschärfungen des SGBII ist es offensichtlich nicht möglich, wohnungsmäßig Eltern in die Pflicht zu nehmen.