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urlaubsanspruch ??? wieviel steht einem zu?

Verfasst: 22.08.2006 17:41
von kiki
hallo hätte ne frage und hoffe es kann mir jemand antworten. war im juni diesen jahres vom 03.06.06 - 18.06.06 ( 16 tage) mit den kindern im urlaub( kostenlos ).hätte nun die gleiche chance nochmal, vom 28.08.06 -09.09.06, aber habe laut arge nur noch 5 tage anspruch. darf die arge feiertage ,wie zbs pfingsten und sonntage als urlaubs tage zählen???
wer kennt sich aus mit behinderten. mein sohn ist behindert mit ausweis 100% und B ( begleitperson). hab ich das recht ihn zu begleiten auch wenn ich über meinen 5 tägigen urlaubsanspruch kommen würde?
eigentlich find ich es nicht ok wenn die feiertage berechnet werden und die ehrlichkeit wird noch bestraft.wenn ich schlau gewesen wäre ,hätte ich den termin an pfingsten nicht orginal angegebensondern erst vom 6ten juni an und mir somit drei tage espart.vielleicht ist jemand da der mir zu dem thema rat geben kann. vielen dank!!

Verfasst: 22.08.2006 18:12
von submarin
Seit dem 01.08.06 hat man Anspruch auf 3 Wochen, das steht in der Erreichbarkeitsanordnung. Da werden die Werktage nicht von Sonn- oder Feiertagen unterschieden.
Vor dem 01.08.06 gab es keine gesetzliche Regelung dazu.