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Fragen zur wohnung

Verfasst: 22.08.2006 16:49
von LEA
Hallo,

ich hab eine frage und zwar, was ist wenn man eine wohnung hat, die aber die kriterien übersteigt als das das gesetz verlangt? Z.B mir als alleinstehende frau stehen 50 quadratmeter zu und kaltmiete+nebenkosten 280 €. Wenn die wohnung nun mehr kosten sollte, zahlt das amt dann garnichts mehr oder zahlt sie dann soweit bis zur angegebenen höhe und den rest muss ich dann drauf bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

LG
lea

Verfasst: 22.08.2006 17:30
von luku
Also, soweit mir bekannt (z.B. bei meiner Tochter) zahlt das Amt den zustehenden Betrag, Rest muß von den 345 € selbst gezahlt werden. Sie (meine Tochter) hat sich vorher aber trotzdem vom Amt das okay geholt, diese Wohnung halten zu dürfen.

Verfasst: 23.08.2006 00:09
von Gast
Lea,

was liegt denn an? Post vom Amt?