Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich hab eine frage und zwar, was ist wenn man eine wohnung hat, die aber die kriterien übersteigt als das das gesetz verlangt? Z.B mir als alleinstehende frau stehen 50 quadratmeter zu und kaltmiete+nebenkosten 280 €. Wenn die wohnung nun mehr kosten sollte, zahlt das amt dann garnichts mehr oder zahlt sie dann soweit bis zur angegebenen höhe und den rest muss ich dann drauf bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Also, soweit mir bekannt (z.B. bei meiner Tochter) zahlt das Amt den zustehenden Betrag, Rest muß von den 345 € selbst gezahlt werden. Sie (meine Tochter) hat sich vorher aber trotzdem vom Amt das okay geholt, diese Wohnung halten zu dürfen.