Arge will Urlaub evtl. nicht genehmigen was nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Nadine Sch.
Beiträge: 74
Registriert: 21.08.2006 19:03
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Arge will Urlaub evtl. nicht genehmigen was nun?

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
ich habe im Juni beim Empfang der Arge nachgefragt, ob es möglich sei, das ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft und meinen Eltern einen Urlaub im September buchen "dürfe". Diese meinten daraufhin, das das klar geht und ich solle kurz vorher nur bescheid sagen.
Mein Freund ist im Juli dann zu mir gezogen und wir fragten wieder, ob das immer noch klar geht und die Dame bejahte das wiederum.
Meine Eltern haben also ein Riesen Haus für sich und uns Ende September gebucht, da Sie und ich (Minijob) da grade zusammen Urlaub bekämen.
Als ich vor 2 Wochen wieder da war, hab ich sogar dem Mann im Büro gesagt und der sagte nur OK.
Nun musste mein Freund heute zur Arge wegen einem tollen "Gespräch", wo man ihn zuerst ausfragte und dann so eine komische Maßnahme aufdrückte (4 Wochen Schule und 8 Wochen Praktikum). Da meinte mein Freund nur, das ich Ihnen doch bescheid gegeben hätte, das wir Ende September in einen schon gebuchten und bezahlten Urlaub fahren würden, der nicht mehr umzubuchen sei, da meinte die Dame nur frech, davon steht nichts im Computer und somit dürfe er nicht fahren -.-, weil er ja nun diese Maßnahme machen müsse und wenn er nicht käme würden ihm 100% (ausser Miete und Heizung) gestrichen.
Mein Freund daraufhin, das er ja die Woche nachholen würde....naja, Sie meinte dann, das Sie mit der Organisation redet, ob das ginge wenn er eine Woche nicht da sei^^und würde sich Anfang September schriftlich oder per Telefon melden...
Also ich persönlich glaube nicht dran, das die irgendeinen fragt :(
Aber was tue ich nun...meine Eltern haben nun extra das große Haus, was nicht gerade billig war gemietet, damit ich mit meinen Kindern und Anhang mal raus komme, da wir uns ja so keinen Urlaub leisten können...
Ich habe denen doch oft genug bescheid gesagt...ich kann doch nichts für, wenn die das nicht eintragen...
Würde nur sein Anteil oder der komplette Unterhalt von uns 4 für 3 Monate gestrichen (ausser Miete und Heizung)???
Er sucht ja arbeit, aber ohne Führerschein keine Chance :(

Mir ist echt zum heulen zu mute, hab mich so darauf gefreut...

Ich hoffe, das Ihr mir helfen könnt :oops:
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Da zeigt es sich mal wieder, daß man auf mündliche Aussagen der ARGE-Mitarbeiter nix geben sollte und sich immer alles schriftlich geben lassen sollte! Oder hast Du irgendwelche Zeugen bei den mündlichen Zusagen dabei gehabt?

Ich schaue immer, daß ich nie alleine zu Beratungsgesprächen oder Anliegen mit einem Sachbearbeiter bin. Nehme mir immer jemanden mit, auch wenn denen das meistens nicht passt, denn dann müssen sie genau aufpassen, was sie sagen oder genehmigen. Lasse mir auch immer eine schriftliche Bestätigung geben. Ich verlasse mich nicht auf mündliche Aussagen, bin zwar selber noch nicht "gelinkt" worden, aber habe schon im Bekanntenkreis und auch hier im Forum die haarsträubigsten Geschichten gehört. Und wenn ich ohne irgendwelche Beweise darstehe, gewinnt immer die ARGE!!!

Andererseits liegt es allerdings immer im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er Urlaub bewilligt oder nicht. Wenn ein Stellenangebot oder Lehrgang e.t.c. jeglicher Form vorliegt, hat dies immer vor allem Vorrang!

Wünsche Euch natürlich, daß es klappt, ansonsten vielleicht mal freundlich beim Amtsleiter vorsprechen und die Sachlagen schildern. Bringt manchmal auch den gewünschten Erfolg!
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Nadine Sch.
Beiträge: 74
Registriert: 21.08.2006 19:03
Wohnort: Saarland

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
Danke für Deine Antwort!!
Es war 2 mal mein Freund dabei, aber der will ja auch dahin ....

Aber das schönste ist ja, er ist seit 13.7. hier in Saarlouis gemeldet und heute hatte er den ersten Termin, wobei ihn doch eine sehr junge Dame wieder schnell loshaben wollte und direkt sagte "Mal schauen wo wir Sie hier mal reinstecken"
Also ich find diese komische Maßnahme nur die reinste Geldverschwendung der Arge!!!
Mein Freund sucht ja Arbeit, er würd ja sogar bei ne Zeitarbeitsfirma gehen, aber die holen soweit ich gelesen hab nur mit Führerschein und PKW.
Er hat als Auflage bekommen, sich jede Woche mindestens bei 3 Firmen zu bewerben (sonst wird gekürtzt^^), aber lol, so viele Firmen gibt es hier doch gar nicht^^
Ein weiteres Problem ist, das meine Tochter erst im Oktober einen Kindergartenplatz bekommt und er auf sie aufpasst, in der Zeit wo ich meine 2,25 Std. Minijob erledige. Jetzt soll von heute auf morgen eine fremde Person auf sie aufpassen und das gefällt mir überhaupt nicht. Meine Kids sind noch was verstört wegen meiner Trennung und sie waren noch nie bei fremden Personen unter Aufsicht. Ich war schon beim Kinderarzt wegen eines Artesstes, aber der sieht das wohl nicht so wie ich :(

Naja, vielleicht kann mir ja noch einer beantworten, in wie weit sich die Kürzung verhällt. Ob nun nur sein Teil gekürtzt wird oder der kompletten Bedarfsgemeinschaft?

LG aus Saarlouis
Nadine
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