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Kinderzuschlag

Verfasst: 21.08.2006 17:53
von milli
Moin moin,

ich bin seit 1.8.06 in ALG 2 gerutscht, arbeite geringfügig, bin alleinerziehend mit 2 Kindern.

1.Frage: was bedeutet die Änderung zum 1.8 mit dem Zuschlag? Ich habe einen Bescheid erhalten, in dem mir ein befristeteter Zuschlag gewährt wird wegen der Differenz zw. ALG und ALG2. Die Berechnung dieses Zuschlags ist nicht ersichtlich. Im Netz finden sich unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Gefunden habe ich, dass 60 % der Differenz des ALG plus Wohngeld und ALG2 den Zuschlag ergeben. Da gibt es aber wohl noch Differenzierungen wegen den Kindern. Weiß die jemand?

2.Frage: meine Tochter ist im August 15 geworden, somit erhöht sich der Bedarf von 207 auf 270 Euro. Im Bescheid steht aber ein Bedarf von 207 Euro. Ändert sich das automatisch im Folgemonat oder muß ich Wiedrspruch einlegen?

Schönen Dank im Voraus
milli

Verfasst: 21.08.2006 20:08
von nonsens
Wenn es einlaufender Bescheid ist, einfach mal anrufen und Kurzinfo geben, damit die drauf achten.Wenn es ein neuer Bescheid ist, also nach dem Geburtstag gültig dann Widerspruch einlegen.

Mit dem Kinderzuschlag weiss ich nichts genaues, das habe ich auch zu hören bekommen, als man den Nettolohn meines Mannes errechnete und festgestellt hatte, das wir wohl noch Ansprüche solcher Art hätten. Da muss ich mich auch erst kundig machen. Ist alles so verwirrend :roll: