Reisekosten bei Trainingsmaßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gast2

Reisekosten bei Trainingsmaßnahme

Beitrag von Gast2 »

Hallo

ich beginne ab nächster Woche eine Trainingsmaßnahme (bin Hartz IV Empfänger).
Ich habe einen Antrag bekommen wegen den Reisekosten.
Mir sieht es so aus als wenn ich nur die Hinfahrt bezahlt bekomme und nicht die Rückfahrt.
Hat jemand Erfahrung und kann mir vielleicht helfen.

Danke im vorraus
spanky

Beitrag von spanky »

bis 10 Kilometer : 36 Cent pro Kilometer
über 10 Kilometer : 40 Cent pro Kilometer

Beuispiel : Entfernung 12 Kilometer
Reisekostenerstattung : 12km x 40 = 4,80 € am Tag
Topperharley
Beiträge: 11
Registriert: 04.10.2005 20:55

Beitrag von Topperharley »

spanky hat geschrieben:bis 10 Kilometer : 36 Cent pro Kilometer
über 10 Kilometer : 40 Cent pro Kilometer

Beuispiel : Entfernung 12 Kilometer
Reisekostenerstattung : 12km x 40 = 4,80 € am Tag
@ Spanky

Leider ist Dir bei Deiner Ausführung nur ein kleiner Fehler unterlaufen.

Richtig ist bis 10 Km 0,36 Cent und dann ab dem 11 Km 0,40 Cent.

Die Recung müßte also folgend aussehen:

10 x 0,36 = 3,60
2 x 0,40 = 0,80
--------------------
= 4,40 €
----------------------
----------------------

@ Gast2

Ja, es wird nur eine Anfahrt berechnet bzw. anerkannt. Ist leider so. Ist wie mit dem Finanzamt, es wird nur der "Einfache" Weg anerkannt.

Liebe Grüsse

Topperharley
wallace007
Beiträge: 4
Registriert: 23.04.2007 14:34

reisekosten!

Beitrag von wallace007 »

hallo!

ich bitte um dringende antwort!

ich habe heute WIEDER eine einladung von meinem sb bekommen. ich erhalte fast alle 3 wochen eine einladung! im brief stand folgender absatz:

"unter bestimmten voraussetzungen können reisekosten erstattet werden; ein betrag unter 6 € ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. falls ein öffentliches verkehrsmittel benutzt wird, legen sie bitte den fahrschein vor."

1. wird ein staßenbahnfahrschein auch gezahlt der unter 6 € beträgt??
2. für die rückfahrt nach hause?
3. wie wird es gerechnet, wenn ich mit dem auto hinfahre? hinweg 2,32 km
4. ich muss mich u.a. bei vielen firmen persönlich vorstellen, aufgrund vermittlungsvorschläge der arge! wie wird es da berechnet, wenn ich 5. mit der s-bahn berechnet? 6. mit dem auto fahre berechnet???

danke für eure hilfe!
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