Hallo
ich beginne ab nächster Woche eine Trainingsmaßnahme (bin Hartz IV Empfänger).
Ich habe einen Antrag bekommen wegen den Reisekosten.
Mir sieht es so aus als wenn ich nur die Hinfahrt bezahlt bekomme und nicht die Rückfahrt.
Hat jemand Erfahrung und kann mir vielleicht helfen.
Danke im vorraus
Reisekosten bei Trainingsmaßnahme
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 11
- Registriert: 04.10.2005 20:55
@ Spankyspanky hat geschrieben:bis 10 Kilometer : 36 Cent pro Kilometer
über 10 Kilometer : 40 Cent pro Kilometer
Beuispiel : Entfernung 12 Kilometer
Reisekostenerstattung : 12km x 40 = 4,80 € am Tag
Leider ist Dir bei Deiner Ausführung nur ein kleiner Fehler unterlaufen.
Richtig ist bis 10 Km 0,36 Cent und dann ab dem 11 Km 0,40 Cent.
Die Recung müßte also folgend aussehen:
10 x 0,36 = 3,60
2 x 0,40 = 0,80
--------------------
= 4,40 €
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@ Gast2
Ja, es wird nur eine Anfahrt berechnet bzw. anerkannt. Ist leider so. Ist wie mit dem Finanzamt, es wird nur der "Einfache" Weg anerkannt.
Liebe Grüsse
Topperharley
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- Beiträge: 4
- Registriert: 23.04.2007 14:34
reisekosten!
hallo!
ich bitte um dringende antwort!
ich habe heute WIEDER eine einladung von meinem sb bekommen. ich erhalte fast alle 3 wochen eine einladung! im brief stand folgender absatz:
"unter bestimmten voraussetzungen können reisekosten erstattet werden; ein betrag unter 6 € ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. falls ein öffentliches verkehrsmittel benutzt wird, legen sie bitte den fahrschein vor."
1. wird ein staßenbahnfahrschein auch gezahlt der unter 6 € beträgt??
2. für die rückfahrt nach hause?
3. wie wird es gerechnet, wenn ich mit dem auto hinfahre? hinweg 2,32 km
4. ich muss mich u.a. bei vielen firmen persönlich vorstellen, aufgrund vermittlungsvorschläge der arge! wie wird es da berechnet, wenn ich 5. mit der s-bahn berechnet? 6. mit dem auto fahre berechnet???
danke für eure hilfe!
ich bitte um dringende antwort!
ich habe heute WIEDER eine einladung von meinem sb bekommen. ich erhalte fast alle 3 wochen eine einladung! im brief stand folgender absatz:
"unter bestimmten voraussetzungen können reisekosten erstattet werden; ein betrag unter 6 € ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. falls ein öffentliches verkehrsmittel benutzt wird, legen sie bitte den fahrschein vor."
1. wird ein staßenbahnfahrschein auch gezahlt der unter 6 € beträgt??
2. für die rückfahrt nach hause?
3. wie wird es gerechnet, wenn ich mit dem auto hinfahre? hinweg 2,32 km
4. ich muss mich u.a. bei vielen firmen persönlich vorstellen, aufgrund vermittlungsvorschläge der arge! wie wird es da berechnet, wenn ich 5. mit der s-bahn berechnet? 6. mit dem auto fahre berechnet???
danke für eure hilfe!