Also ich bin 23 und meine mutti kriegt 640 Euro Rente wegen Erwerbsminderung.
Letztens war ich beim arbeitsamt. Als ich meinen Antrag abgeben habe, hat man mir gesagt das es nur teil angerechnet wird oder komplett rausgenommen wird.
Heute kriege ich einen anruf das es als volles Einkommen angerechnet wird.
Was stimmt denn nun?
Erwerbsminderung/hartz4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Jetzt brauchen wir nur noch einen Übersetzer, die Antwort dürfte in dem Absatz 1 stecken:
SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,
der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,
der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.