Hilfe brauche Mega dringend Rat!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Cadissia
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2006 21:50

Hilfe brauche Mega dringend Rat!!

Beitrag von Cadissia »

Hallo, also bei mir ist es so, das ich vorletztes Jahr im Dezember in eine größere Wohnung gezogen bin. Na ja, die ist durch einen technischen defekt abgebrannt und zwar im November letzten Jahres. Es ist kla, das ich dann eine neue Wohnung brauchte, die mir auch genehmigt wurde. Ich muß dazu sagen, das ich 3 Kinder habe im Alter von 1,3 und 6 Jahren. Die wohnung die ich jetzt habe, ich bin übrigens alleinerziehend ist zwar ein paar qm größer aber es sind trotzdem nur 3 Zimmer. Na ja, es ist nun so, das meine Eltern sich ein Haus angeguckt haben, in dem 2 Wohnungen frei sind. Meine Eltern werden dort einziehen, und die andere Wohnung könnte ich beziehen. Diese Wohnung ist ein Zimmer größer als die meine jetzige und ich müßte mir mit meinem Sohn auch nicht das Zimmer teilen. Meine Frage ist jetzt, wie kann ich es beim Arbeitsamt angehen, das sie mir den Umzug bewilligen. Es ist nicht so, das ich die Umzugskosten erstattet haben möchtet, das könnten meine Eltern übernehmen, aber ich frage mich, ob man da irgendwas machen kann. Ich muß dazu sagen, das sie weder Geld für Umzug noch für Mobiliar bezahlt haben, als meine Wohnung abgebrannt ist. Die Miete wäre ziemlich gleich wie die von meiner jetzigen Wohnung. Ich hatte schon überlegt mich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, das die mir irgendwie schriftlich geben das es für mich als alleinerziehende schwer ist und es für mich leichter wäre wenn ich bei meinen Eltern im Haus wohnen würde, da ich dort Unterstützung bekäme. Meint Ihr, das wäre ne Idee? Ich weiß es nicht. Ich wäre Euch sehr dankbar für Tips und der weiteren, denn es ist wirklich dringend!!!!!!!!

Eure Cadissia
Gast

Beitrag von Gast »

Wie alt bist Du und wo wohnst Du?
Cadissia
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2006 21:50

Beitrag von Cadissia »

Also ich bin 24 und wohne in Bochum.
Fragesteller
Beiträge: 7
Registriert: 06.08.2006 07:56

Beitrag von Fragesteller »

1. Eine Hausratsversicherung, die auch gegen Brand, Diebstahl pp.
versichert übernimmt die Hartz-4-Gesellschaft.
Für die Zukunft abschließen.


2. Auch in diesem Falle : zur Fachberatung bei Diakonie, AWO
oder ähnliches. Dabei auch die Frage in den Raum stellen, ob
Deine Eltern :
- etwas mehr Miete zahlen,
- Du etwas weniger.
Dieser "Deal" wäre mit dem Vermieter zu machen und
ist voll legal.
Cadissia
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2006 21:50

Beitrag von Cadissia »

Ja das mit der Versicherung ist mir klar, ich war auch versichert allerdings unterversichert. Na ja, aber das mit der Diakonie verstehe ich nicht ganz, bedeutet es dann, das wenn ich das so regel, mit der miete meine ich das das amt dann eher zustimmen könnte ? Oder was hat sonst die Diakonie damit zu tun?Hast Du schon Erfahrung mit sowas gemacht?
Zerberus
Beiträge: 40
Registriert: 03.12.2005 21:03

Beitrag von Zerberus »

Ist das sicher das das Amt die Kosten für eine Hausratversicherung übernimmt?Als ich mal nachgefragt habe,sagte man mir das dies nicht bezahlt wird und vom Regelsatz zu bezahlen wäre.
Was stimmt denn nun?
Gruß:Winfried
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

also hier in bremen werden die kosten für eine hausratversicherung nicht übernommen!

wir mussten uns selber versichern wenn wir wollen. haben eine versicherung allein schon aus dem grund weil wir ne erdgeschosswohnung haben und das da ja nun ziemlich leicht ist einzusteigen.
auch umfasst unsere versicherung nicht nur hausrat mit glasbruch und diebstahl sondern auch noch die haftpflich die man bei kindern auf jeden fall haben sollte. zusätzlich sind unsere fahrräder auch versichert.

alles in einem zahlen wir 24 euro jeden monat und sind aber voll versichert.

haben das nach ablehnung dann damit aufgerechnet, das wir so auf jeden fall geschützt sind anstatt das geld sinnlos auszugeben.

ist übrigens die allianz versicherung.

regeln jeden schadensfall innerhalb von 2 wochen!

einfach mal vorbei gehen und sich ein angebot geben lassen.
(ist doch besser das geld dann in die eigene versicherung zu stecken als es z.b. sinnlos für irgendwelchen kram auszugeben oder?)
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Cadissia
Beiträge: 4
Registriert: 20.08.2006 21:50

Beitrag von Cadissia »

Also ich weiß ja nicht, ob man mich nicht verstanden hat, aber es geht mir hier nicht um eine Versicherung sondern ums umziehen. Ich habe eigentlich anführen wollen, das ich vorletztes Jahr umgezogen bin, dann durch den wohnungsbrand letztes Jahr gezwungen war umzuziehen, und jetzt möchte ich wieder umziehen, da ich drei Kinder habe in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung wohne und die Möglichkeit habe wie meine Eltern umzuziehen, in eine größere Wohnung. Und meine Frage deshalb war ob mir jemand Tips geben kann, wie ich das vor dem Arbeitsamt bewerkstelligen kann, das ich nun schon wieder umziehen will, wobei das Amt mir die Umzugskosten nicht erstatten soll sondern lediglich die Miete der neuen Wohnung die etwas niedriger ist, wie die meiner jetzigen Wohnung.Ich hoffe man hat mich nun verstanden! Und nun hoffe ich auf Tips die mir weiterhelfen können!
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Es kommt wohl auch darauf an, wie groß denn die neue Wohnung sein soll.
Die von der Arge anerkannte Miethöhe ist von Ort zu Ort unterschiedlich, das kann die Arge aber sagen... ich würde den Fallmanager darauf ansprechen - und nicht von vornherein nur Negatives erwarten...

M.f.G.
wuschel04
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

p.s.
... um noch einmal ganz kurz auf die Hausratversicherung zurückzukommen: die wird von der Arge nicht gezahlt, aber die Beiträge werden vom Arbeitsentgeld - wenn denn welches erzielt wird - abgesetzt...
Gast

Beitrag von Gast »

§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung


(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
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