Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe heute einen Brief von der Arbeitsagentur bekommen.
Ich blick da aber nicht ganz durch.
Folgendes: Ich war bis Juli über die Halbwaisenrente krankenversichert,
Träger war BfA. Nun, wie läuft dass nun ab, muss ich mich bei einer Krankenkasse versichern anmelden, oder macht das nicht der Träger also die Arbeitsagentur?
Im Brief steht eine Frist bis 20.8 die ich unmöglich erfüllen kann, wobei der 20 auch ein Sonntag ist.
Danke im vorraus.
Krankenversicherung.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Hopeless888
Soweit ich weiß ist man bei Waisenrente versicherungspflichtig und die Beiträge zur Krankenkasse werden von der Waisenrente gleich abgezogen.
Wenn die Waisenrente wegfällt denke ich mal besteht keine Versicherung durch die Rentenkasse mehr und krankenversichert wärest Du dann über Alg2.
Ruf am besten Deinen Sachbearbeiter an und frag nach damit Du keine Frist versäumst.
Gruß
Soweit ich weiß ist man bei Waisenrente versicherungspflichtig und die Beiträge zur Krankenkasse werden von der Waisenrente gleich abgezogen.
Wenn die Waisenrente wegfällt denke ich mal besteht keine Versicherung durch die Rentenkasse mehr und krankenversichert wärest Du dann über Alg2.
Ruf am besten Deinen Sachbearbeiter an und frag nach damit Du keine Frist versäumst.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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