Hartz 4 behindertes Kind - Mehrbedarf?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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christiane0705
Beiträge: 2
Registriert: 18.08.2006 13:32

Hartz 4 behindertes Kind - Mehrbedarf?!

Beitrag von christiane0705 »

Hallöchen !
Zu meiner Person folgendes, Mutter von drei Kindern,21,12,13 Jahre. Mein 13 jähriger Sohn ist geistig behindert (80% G und H) Zur Zeit beziehe ich ALG 2 weil der Vater der Kinder keinen Unterhalt zahlt und ich wegen den Schulzeiten der behinderten Schule nur zeitlich begrenzt arbeiten gehen kann was die Suche nach Arbeit verdammt schwer macht.
Meine Frage lautet nun hat mein Sohn Anspruch auf Mehrbedarf? Ich lese das andauernd und bei jedem Hartz 4 rechner wird mir das angezeigt, aber das Arbeitsamt sagt eindeutig nein.

Lieben Gruß Chris :)
lucy232
Beiträge: 10
Registriert: 18.08.2006 11:23

Beitrag von lucy232 »

hallo

also wie es sich bei hartz4 beläuft kann ich dir nicht sagen aber vielleicht kannst du pflegegeld beantragen-eine freundin von mir bekommt das und es ist meines wissens nach nicht anrechenbar auf hartz4
frag doch mal beim gesundheitsamt nach ...
hoffe das hilft dir ein klein bischen

gruss
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Pflegegeld beantragen - die Dauer der Bearbeitung ist aber lang, bis zu 6 Monate Wartezeit musst du einplanen. Du bekommst dann rückwirkend ab Antragsdatum nachgezahlt, es wird nicht auf den Bedarf angerechnet.

Dazu bitte bei der Krankenkasse anrufen/vorsprechen, die machen dann mit dir alles weitere. Wirst besuch bekommen, Pflegefall wird eingestuft und anhand der Einschätzung des *Gutachters* wird Dein Kind dann eingestuft.

Du schreibst er hat 80 %, das heisst definitiv Pflegegeld !

Sollte der Antrag, aus mir allerdings nicht bekannten gründen, tatsächlich abgelehnt werden, dann nochmal beim Amt vorsprechen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo christiane0705
Das mit dem Mehrbedarf wegen Behinderung betrifft nur erwerbsfähige Hilfeempfänger. Der Tip von lucy232 und nonsens wird Dir weiterhelfen.
Rechne aber nicht mit Förderbeträgen die im Verhältniss zu dem stehen, was Du und Deine Familie tagtäglich für dieses besondere Kind leistest.
Meine Hochachtung an Euch und Alle Guten Wünsche.
Gruß von Melinde
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
christiane0705
Beiträge: 2
Registriert: 18.08.2006 13:32

Beitrag von christiane0705 »

Hallöle :)
Danke für die Antworten Pflegegeld bekomme ich schon Jahre erst Pflegestufe 2 dann als die neuen Zeit Berechnungen kamen runter auf 1 mich hat nur verwirrt das jeder Hartz 4 Rechner einen höheren Bedarf für meinen Sohn ausgerechnet hat
Lieben gruß Chris :)
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