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hartz 4 und zweites kind?

Verfasst: 18.08.2006 11:33
von lucy232
hallo

ich hätte folgende situation zu meistern


ich bin hartz 4 empfängerin und hab ein kind (5 jahre) und bin nun schwanger im 3 monat
der vater des kindes ist selbstständig und zur zeit laufen die geschäfte sehr schlecht-wir leben nicht zusammen
ab wann kann ich den schwangeren mehrbedarf beantragen?
welche finanziellen möglichkeiten gibt es noch?soetwas wie babyerstlingsausstattung?etc.?
eine bekannte von mir war bei pro familia und hat von dort geld für die ausstattung bekommen-jedoch erzählt jeder von komplett andern beträgen-das variiert von 300 euro bis 1200 euro
ich bin ziemlich durcheinander und weiss nicht wo ich nen anfang finden soll in dem ganzen wust-kann auch an den hormonen liegen :lol:

kann ich nun da wir ja bald zu dritt sind in eine grössere wohnung umziehen?bei meinem ersten kind war das so -aber damals war es ja auch noch sozialhilfe nicht hartz4
ab wann gilt die regelung für 3 personen-erst ab geburt des kindes?oder kann ich früher umziehen?weil mit neugeborenen umziehen-naja
aber das wird das aa kaum interessieren oder?


ach ja ich komme aus niedersachsen...falls das wichtig ist

gruss lucy

Verfasst: 18.08.2006 20:20
von Anna
der Mehrbedarf steht dir ab jetzt zu, daher beantragen! Und was für ne Erstausstattung natürlich auch beantragen! Klar, wir haben damals auch was von der Caritas bekommen, aber bei jedem Kind auch nen anderen Betrag. Aber einfach alles beantragen :wink:

Verfasst: 18.08.2006 20:29
von lucy232
wie man kann beides beantragen beim aa und caritas?nicht das des nachher ärger gibt?

Verfasst: 18.08.2006 21:04
von Azze
Wende dich doch an eine Sozialberatungstelle in deiner Nähe, die kennen sich meistens sehr gut aus und können dir bei der ganzen Geschichte helfen. Schau dazu mal hier. Dort gibts es Bundesweite Adressen, sicher auch was bei euch in der Nähe :

www.my-sozialberatung.de

Das ganze ist natürlich Gratis !!

Verfasst: 18.08.2006 23:54
von submarin
und
nur zu Info: Caritas oder Diakonie können Hilfen für Schwangere bei Stiftungen beantragen, die nicht auf die laufenden Leistungen der ArGe angerechnet werden dürfen. Der Kontakt dahin ist immer ergänzend hilfreich.