Hallo!
Zu meinem großen Glück musste ich mich bisher nicht mit dem Thema Sozialhilfe bzw Hartz4 beschäftigen. Daher habe ich einige Fragen:
Zu meiner Person:
21Jahre alt
Guter Realschulabschluss
Abgeschlossene Berufsausbildung, seit ca 2004 bin ich durchgängig arbeiten.
Seit ca 3Monaten eigene Wohnung (37m² 250eu)
Eigenes Auto (Kleinwagen)
2 Kredite über je ca 2500€
Ca 570€ monatliche, feste Fixkosten durch Versicherungen, Auto, Miete, Strom etc.
Keinerlei Rücklagen wie Ersparnisse o.ä.
Da es momentan alles andere als gut um meine Firma steht, ich voraussichtlich in den nächsten Wochen wegen Insolvenz gekündigt werde und seit langem mit dem Gedanken spiele mein Abitur nachzuholen um danach ein eventuelles Studium zu absolvieren, möchte ich nun einen großen Schritt waagen und vom Arbeits- ins Schulleben zurückschreiten.
Nun möchte ich allerdings wissen ob es Personen wie mir überhaupt ermöglicht werden kann einen solchen Schritt zu bewältigen. Sprich was könnte ich beim Sozialhilfeamt alles beantragen? (Hartz4, Wohngeld, Kindergeld?!,... noch irgendwas?)
Habe ich überhaupt eine Chance?
Was würdet ihr mir raten: spezielle Tips oder evtl sogar Erfahrungen?
Ich möchte morgen sowieso zum Sozialhilfeamt, aber durch schlechte Erfahrungen mit dem Arbeitsamt möchte ich gern eine zweite, unabhängige, Meinung einholen.
Vielen Dank!
MfG
Markus
Welche Ansprüche habe ich? Möchte zurück in die Schule.
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Hallo Markus,
ich für meinen Teil würde mir das gut überlegen. Es spricht nichts dagegen noch mal die Schulbank zu drücken, aber dein Abi könntest du zB auch an einem Abendkolleg nachholen.
Ich meine gelesen zu haben, dass unter 25jährige weiter an ihrer Schulbildung 'arbeiten' können und Alg2 bekommen, aber dazu kann ich dir keine Verbindliche Aussage geben, weil ich nicht weiß wie es sich mit der Verfügung auf dem Arbeitsmarkt in dem Fall verhält.
Am besten gehst du mal zu deinem Arbeitsamt vor Ort und fragst bei denen nach. Rein theoretisch bekommst du ja ohnehin erstmal 1 Jahr lang Alg1, für dein Abi bräuchtest du aber mindestens 2 Jahre (denk ich mal)
Viel Erfolg
DC
ich für meinen Teil würde mir das gut überlegen. Es spricht nichts dagegen noch mal die Schulbank zu drücken, aber dein Abi könntest du zB auch an einem Abendkolleg nachholen.
Ich meine gelesen zu haben, dass unter 25jährige weiter an ihrer Schulbildung 'arbeiten' können und Alg2 bekommen, aber dazu kann ich dir keine Verbindliche Aussage geben, weil ich nicht weiß wie es sich mit der Verfügung auf dem Arbeitsmarkt in dem Fall verhält.
Am besten gehst du mal zu deinem Arbeitsamt vor Ort und fragst bei denen nach. Rein theoretisch bekommst du ja ohnehin erstmal 1 Jahr lang Alg1, für dein Abi bräuchtest du aber mindestens 2 Jahre (denk ich mal)
Viel Erfolg
DC
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ein Abendkolleg würde bei uns von 17:30 bis 22:00 von Mo- Do. gehen. da ich momentan noch von 08 - 17uhr arbeiten bin und ich auch noch zeit für meine wohnung, auto, hausaufgaben sowie meinen schlaf haben möchte, wäre das für mich auf dauer viel zu stressig. Zumal der Job nicht drunter leiden darf. Bei Einem folgejob wäre diese problematik leider genauso gegeben 
Beim Arbeitsamt hat man mich weggeschickt- nicht dafür zuständig.
beim Sozialamt war ich heut doch nicht, da ich keine Zeit hatte und ausnahmsweise mal recht viel los war auf arbeit. sobald ich kann geh ich aber und hoffe auf deine vermutete U25 Regelung
Ich würde 1Jahr benötigen, zumindest für die FOS. Möchte ich ein Richtiges Abitur, müsste ich 3Jahre die Schulbank drücken, zumindest soweit ich bisher weiß (gemein, oder?).
Vielen Dank schonmal !!!!

Beim Arbeitsamt hat man mich weggeschickt- nicht dafür zuständig.
beim Sozialamt war ich heut doch nicht, da ich keine Zeit hatte und ausnahmsweise mal recht viel los war auf arbeit. sobald ich kann geh ich aber und hoffe auf deine vermutete U25 Regelung

Ich würde 1Jahr benötigen, zumindest für die FOS. Möchte ich ein Richtiges Abitur, müsste ich 3Jahre die Schulbank drücken, zumindest soweit ich bisher weiß (gemein, oder?).
Vielen Dank schonmal !!!!
Hallo Markus,
auch wenn das stressig ist, wenn man etwas erreichen will, dann mobilisiert man die Kraft auch. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht gut ankommt in der heutigen Zeit wenn man (Arbeits)lücken im Lebenslauf hat.
Und klar ist das Arbeitsamt zuständig, schliesslich läufst du Gefahr deinen Arbeitsplatz zu verlieren. Versuch doch mal heraus zu finden, wer beim Arbeitsamt die Berufsberatung macht und frag da nach einem Termin. Beim Sozialamt bist du ganz falsch, die sind nicht für dich zuständig. Wenn du gekündigt wirst, musst du auf jeden Fall erstmal einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, das bekommst du dann 1 Jahr lang. Aber auch nur (soviel ich weiß) wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und wenn du tagsüber die Schulbank drückst, tust du das ja nicht.
Ein Abitur könntest du ja eh nur auf dem Kolleg machen, oder? Haben die noch kein Zentralabi? Bei denen muss man sich ja auch für einen Platz bewerben soviel ich weiß, hast du mal da nachgefragt was du an Geldern beantragen könntest und wo? Die wissen vielleicht mehr.
Gruß
DC
auch wenn das stressig ist, wenn man etwas erreichen will, dann mobilisiert man die Kraft auch. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht gut ankommt in der heutigen Zeit wenn man (Arbeits)lücken im Lebenslauf hat.
Und klar ist das Arbeitsamt zuständig, schliesslich läufst du Gefahr deinen Arbeitsplatz zu verlieren. Versuch doch mal heraus zu finden, wer beim Arbeitsamt die Berufsberatung macht und frag da nach einem Termin. Beim Sozialamt bist du ganz falsch, die sind nicht für dich zuständig. Wenn du gekündigt wirst, musst du auf jeden Fall erstmal einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, das bekommst du dann 1 Jahr lang. Aber auch nur (soviel ich weiß) wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und wenn du tagsüber die Schulbank drückst, tust du das ja nicht.
Ein Abitur könntest du ja eh nur auf dem Kolleg machen, oder? Haben die noch kein Zentralabi? Bei denen muss man sich ja auch für einen Platz bewerben soviel ich weiß, hast du mal da nachgefragt was du an Geldern beantragen könntest und wo? Die wissen vielleicht mehr.
Gruß
DC
eventuell kommt auch das hier für dich in Frage:
http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_b ... p02_06.php
Schau dir mal Punkt 2 Absatz 4a an.
DC
http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_b ... p02_06.php
Schau dir mal Punkt 2 Absatz 4a an.
DC
Hi,
ich könnte dir das mal aus meiner Erfahrung heraus erzählen, vielleicht hilft es dir weiter.
Also ich bin nun seit 2 1/2 Jahren Schüler eines Abendkollegs und befinde mich nun in der 13 Klassenstufe.
In meiner Schule und so wird es bestimmt auch wo anders gehandhabt, war es so, dass wenn ich Abends zu Schule gehe ich bis zum ersten Halbjahr des 12 Schuljahres eine 20 Stundenwoche in einem Arbeitsverhälltnis nachweisen musste um am Abendkurs teilzunehmen. Danach war es mir möglich Bafög zu beantragen, welches als Schüler nicht zurück gezahlt werden muss und unabhängig von den Eltern gehandhabt wird.
Die alternative wäre das Tageskolleg gewesen, wodurch ich direkt hätte Bafög beantragen können.
Das Bafög, welches ich erhalten habe belief sich auf rund 350 Euro.
Für mich obwohl ich zuhause wohne nicht genug, da bereits 200 Euro nur für Sprit drauf gingen.
Wie das mit AlgII in Verbindung zu bringen ist, kann ich dir leider nicht sagen, da ich diese Erfahrung nicht gemacht habe. Aber vielleicht konnte ich dir einen Einblick in das was auf dich in einer öffentlichen Schule zukommt verschaffen.
ich könnte dir das mal aus meiner Erfahrung heraus erzählen, vielleicht hilft es dir weiter.
Also ich bin nun seit 2 1/2 Jahren Schüler eines Abendkollegs und befinde mich nun in der 13 Klassenstufe.
In meiner Schule und so wird es bestimmt auch wo anders gehandhabt, war es so, dass wenn ich Abends zu Schule gehe ich bis zum ersten Halbjahr des 12 Schuljahres eine 20 Stundenwoche in einem Arbeitsverhälltnis nachweisen musste um am Abendkurs teilzunehmen. Danach war es mir möglich Bafög zu beantragen, welches als Schüler nicht zurück gezahlt werden muss und unabhängig von den Eltern gehandhabt wird.
Die alternative wäre das Tageskolleg gewesen, wodurch ich direkt hätte Bafög beantragen können.
Das Bafög, welches ich erhalten habe belief sich auf rund 350 Euro.
Für mich obwohl ich zuhause wohne nicht genug, da bereits 200 Euro nur für Sprit drauf gingen.
Wie das mit AlgII in Verbindung zu bringen ist, kann ich dir leider nicht sagen, da ich diese Erfahrung nicht gemacht habe. Aber vielleicht konnte ich dir einen Einblick in das was auf dich in einer öffentlichen Schule zukommt verschaffen.
Sie haben monatliche Fixkosten in Höhe von 570,-€. Der Bafög-Höchstsatz beträgt 585,-€, das soll alle Kosten decken.
Die ArGe ist de facto nicht für die Erreichung höherer Bildungsabschlüsse zuständig, sondern für die Vermittlung in Arbeit. Sozialamt aber auch nicht, wenn Sie mal das SGBII und das SGBXII aufrufen, wissen Sie ,warum.
Erst müssten Sie klären, ob und wieviel Bafög Sie erhalten würden, wenn Sie einen weiteren Schulabschluss absolvieren wollen. Das können Sie schadlos unter AlgII machen, soweit Sie weiter der Vermittlung zur Verfügung stehen.
Die ArGe ist de facto nicht für die Erreichung höherer Bildungsabschlüsse zuständig, sondern für die Vermittlung in Arbeit. Sozialamt aber auch nicht, wenn Sie mal das SGBII und das SGBXII aufrufen, wissen Sie ,warum.
Erst müssten Sie klären, ob und wieviel Bafög Sie erhalten würden, wenn Sie einen weiteren Schulabschluss absolvieren wollen. Das können Sie schadlos unter AlgII machen, soweit Sie weiter der Vermittlung zur Verfügung stehen.