Unterhalt bei hartz IV erzwingen ??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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qasi

Unterhalt bei hartz IV erzwingen ??

Beitrag von qasi »

Hallo , habe mal eine Dumme Frage :

Meine noch Ehefrau ,wir leben seit 10 Monaten getrennt muß nun nachdem Sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommt Hartz IV beantragen.

Unterhalt Zahle ich Ihr keinen da ich mit 1700 Euro Netto nicht gerade krösus bin.
Außerdem wohnt unsere gemeinsames Kind und der nichteheliche erwachsene Sohn meiner noch Ehefrau der kein eigenes Einkommen hat bei mir .

Unterhalt würde da wohl eher mir als meiner noch Ehefrau zustehen oder ?

Beim Amt haben Sie jedoch meiner Frau gesagt sie müsse mich auf Unterhaltszahlungen verklagen um Hartz IV zu bekommen ???

Meine Frage können die denn so etwas überhaupt verlangen ??

Wir haben nämlich keinen Streit und wollen den auch nicht.

Zweitens soll ich meine Gehaltsabrechnung meiner Frau mitgeben damit die selbsternannten Hobbyjuristen beim Amt die meines erachtens nach noch nicht mal in der Lage sind Ihren selbst kreierten Hartz IV Antrag korrekt zu berechnen ermitteln können ob ich gegenüber meiner Frau Unterhalt zu zahlen habe oder nicht.

Ist das alles rechtens was die Amtsdiener da alles so von einem verlangen oder eher nicht ??

Für ein paar Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Ob sie Deiner Ehefrau vom Gesetz her auferlegen können gerichtlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe Ihr Unterhalt zusteht, mag sein.
Die Praxis besteht auch schon zu alten Sozialhilfezeiten.

Da Deine Ehefrau natürlich nicht befürchten muss auf den Kosten der Klage hängenzubleiben (PKH Prozesskostenhilfe bei Hartz 4 ) wird sie die Klage natürlich nachdem sie einen Anwalt beauftragt hat über diesen einreichen.
Dies natürlich auch ohne das Ihr Streit habt weil sie ja sonst kein Geld bekommt. Nicht von Dir und nicht vom Amt.

Mal angenommen Du bist nicht Zahlungsfähig weil ebenfalls Harz 4 oder zu arm wegen der zu betreuenden Kinder, dann wirst Du auch nicht zahlen müssen, obwohl ich vermute das 1700 EUR netto Dich schon in die Unterhaltpflicht nimmt.

Wirst Du jedoch verurteilt zu zahlen was ich annehme und wenn es nur ein Teilurteil ist trägst Du Deine Kosten und auch die für den Anwalt Deiner Frau.

Deine Frau bekommt dann Hartz 4 und wenn Du nicht freiwillig zahlst dann holen sie es von Dir .

Das ist aber nur so grob was ich weiss.
Vielleicht weiss jemand noch etwas mehr darüber.

Grüße Flunk
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