viele fragen zum antrag
Verfasst: 15.08.2006 12:44
Hallo
so nun werde ich meine arbeitslos meldung rückgängig machen und alg 2 beantragen. so nun meine fragen, wie ist das nun ich muss ja angeben ob ich drei stunden täglich arbeiten kann, kann ich ja schon aber eigentlich ja auch nicht wegen meiner tochter die erst 9 monate alt ist und ich ja keine betreuung mehr habe. dann noch was mein freund der vater meiner tochter wohnt 200 km weit weg. wie funktioniert es da, unterhalt kann er nicht zahlen er verdient ja gerade mal soviel das es für seine miete usw. langt also im schnitt bekommt er nicht mehr wie 1000 euro raus, habe also auch keine unterhaltsansprüche geltend gemacht bei ihm. ich habe keine ahnung auf was ich da alles achten muss, kenne mich auch nicht wirklich aus. beantrage das zum ersten mal. ich wohne alleine mit meiner tochter und habe ausser das erziehungsgeld und kindergeld nichts. aber soweit ich weiß darf das erziehungsgeld nicht mit angerrechnet werden weil ich vorher arbeitslos war, stimmts? ich hoffe ihr könnt mir sagen auf was ich alles achten muss, achja und noch was, muss ich wohngeld extra beantragen oder ist das im alg2 antrag mit dabei?
lg carmen
so nun werde ich meine arbeitslos meldung rückgängig machen und alg 2 beantragen. so nun meine fragen, wie ist das nun ich muss ja angeben ob ich drei stunden täglich arbeiten kann, kann ich ja schon aber eigentlich ja auch nicht wegen meiner tochter die erst 9 monate alt ist und ich ja keine betreuung mehr habe. dann noch was mein freund der vater meiner tochter wohnt 200 km weit weg. wie funktioniert es da, unterhalt kann er nicht zahlen er verdient ja gerade mal soviel das es für seine miete usw. langt also im schnitt bekommt er nicht mehr wie 1000 euro raus, habe also auch keine unterhaltsansprüche geltend gemacht bei ihm. ich habe keine ahnung auf was ich da alles achten muss, kenne mich auch nicht wirklich aus. beantrage das zum ersten mal. ich wohne alleine mit meiner tochter und habe ausser das erziehungsgeld und kindergeld nichts. aber soweit ich weiß darf das erziehungsgeld nicht mit angerrechnet werden weil ich vorher arbeitslos war, stimmts? ich hoffe ihr könnt mir sagen auf was ich alles achten muss, achja und noch was, muss ich wohngeld extra beantragen oder ist das im alg2 antrag mit dabei?
lg carmen