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EEJ

Verfasst: 15.08.2006 10:09
von fuchsy03
Hallo!

Vielen Dank für den Hinweis zwecks Hundesteuer.Hat mir sehr geholfen.

Habe aber noch eine Frage. Mein Mann hat letztes Jahr einen EEJ gemacht.
Jetzt ist ihm von der ARGE noch einer angeboten worden. Muß er den annehmen? Ich habe gehört, man braucht nur einmal einen zu machen.
Diesen kann er eh nicht machen, weil auf Grund seiner Krankheit nicht schwer heben darf, und genau so einen haben die ihm gegeben. :roll:
Ich versteh´das nicht. Er mußte auf Grund seiner Krankheit seinen Beruf am Bau drangeben und ist seitdem Arbeitslos. Trotzdem kommt die ARGE immer wieder mit solchen EEJ. Ist nun schon der 4.

Ich freue mich auf eure Antwort

Grüße fuchsy03

Verfasst: 15.08.2006 10:28
von Melinde
Hallo fuchsy03

Infos gibt es auch hier:

http://www.erwerbslosenforum.de/eej.htm

und hier:

http://www.erwerbslosenforum.de/eej2.htm

Wenn gesundheitliche Gründe mit Attest vorliegen sollte das der Sachbearbeiter auch beachten.
Gruß