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Mehrbedarf
Verfasst: 14.08.2006 11:29
von Sonne22
Hallo, mein Freund bekommt Hartz 4 und nun hat der Artzt festgestellt, dass er Diabetes II, Hyperlipidämie und Hypertonie hat.
Für jede dieser Krankheiten gibt es lt. Infoblatt Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung ( ist kein Vermögen, doch wenigstens etwas ).
Nun haben wir den Antrag gestellt und es wurde nur Diabetes II genehmigt. Auf die telefonische Anfrage warum, wurde ihm sehr unfreundlich mitgeteilt, dass nur 1 Krankheit angerechnet wird.
Stimmt das ? Warum ? Es geht um Diabeteskost (Diabetes II), Lipidsenkende Kost (Hyperlipidämie) und Natriumdefinierte Kost (Hypertonie ).
Wo gibt es genaue Infos darüber ?
Vielen Dank für hilreiche Antworten
Verfasst: 14.08.2006 11:59
von DjTermi
Mehrbedarfe nach dem SGB II und SGB XII
Einführung:
I. gesetzliche Regelungen
1.) § 21 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)
(...)
(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
(...)
Amtliche Begründung zu Absatz 5.
Wie in der Sozialhilfe ist auch im Rahmen des Arbeitslosengeldes II ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung vorgesehen. Hierbei ist eine Präzisierung dahin gehend vorgenommen worden, dass der Mehrbedarf nur bei Nachweis des Bedarfs aus medizinischen Gründen anzuerkennen ist. Zur Angemessenheit des Mehrbedarfs können die hierzu vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierbaren Fallgestaltungen ausgerichteten Empfehlungen herangezogen werden.
2) § 30 SGB XII (Mehrbedarf)
(1) Für Personen, die
1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2. unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,
und einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
(...)
(5) Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
Verfasst: 14.08.2006 17:22
von Sonne22
Hallo Dj Termi,
vielen Dank für diese Info.
Leider ersehe ich nicht, ob nur 1x Mehrbedarf anerkannt wird, oder ob er für alle 3 Krankheiten den Mehrbedarf geltend machen kann.
Und sorry, ich verstehe auch das mit "17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes" nicht.
Können Sie mir das "idiotensicher" erklären ?
Viele Grüße
Sonne 22
Verfasst: 14.08.2006 19:57
von Melinde
Hallo Sonne22
Das mit der Anerkennung von nur einem Zuschlag stimmt, allerdings kannst Du versuchen mit Hilfe eines ausführlicherem Attestes vom Arzt einen weiteren Antrag zu stellen. Kann erfolgreich sein, wenn das Krankheitsbild jeweils sehr stark ausgebildet ist.
Bei Deiner Bewilligung ist der höchste der drei Mehrbedarfszuschläge bewilligt worden (DiabetesII)
Gruß
Verfasst: 15.08.2006 07:08
von DjTermi
Danke Melinde

habe derzeit zu Hause kein I-net

Erst wieder ab 01.09 ( weiss ja warum )
Verfasst: 15.08.2006 07:15
von Melinde
Hallo Termi, sah gerade das Du da bist und hab´ Dir eine mail geschickt.
Gruß
Verfasst: 15.08.2006 11:01
von DjTermi
joha, und ich habe Dir schon laaaaange geantwortet *g Lösche dann mal bitte unser Techtelmechtel hier wenn das gelesen hast *fg