Mehrbedarf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sonne22
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Mehrbedarf

Beitrag von Sonne22 »

Hallo, mein Freund bekommt Hartz 4 und nun hat der Artzt festgestellt, dass er Diabetes II, Hyperlipidämie und Hypertonie hat.
Für jede dieser Krankheiten gibt es lt. Infoblatt Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung ( ist kein Vermögen, doch wenigstens etwas ).
Nun haben wir den Antrag gestellt und es wurde nur Diabetes II genehmigt. Auf die telefonische Anfrage warum, wurde ihm sehr unfreundlich mitgeteilt, dass nur 1 Krankheit angerechnet wird.
Stimmt das ? Warum ? Es geht um Diabeteskost (Diabetes II), Lipidsenkende Kost (Hyperlipidämie) und Natriumdefinierte Kost (Hypertonie ).
Wo gibt es genaue Infos darüber ?

Vielen Dank für hilreiche Antworten
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mehrbedarfe nach dem SGB II und SGB XII

Einführung:

I. gesetzliche Regelungen

1.) § 21 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)
(...)
(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
(...)

Amtliche Begründung zu Absatz 5.
Wie in der Sozialhilfe ist auch im Rahmen des Arbeitslosengeldes II ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung vorgesehen. Hierbei ist eine Präzisierung dahin gehend vorgenommen worden, dass der Mehrbedarf nur bei Nachweis des Bedarfs aus medizinischen Gründen anzuerkennen ist. Zur Angemessenheit des Mehrbedarfs können die hierzu vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierbaren Fallgestaltungen ausgerichteten Empfehlungen herangezogen werden.

2) § 30 SGB XII (Mehrbedarf)

(1) Für Personen, die
1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2. unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,
und einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
(...)
(5) Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Sonne22
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Beitrag von Sonne22 »

Hallo Dj Termi,

vielen Dank für diese Info.
Leider ersehe ich nicht, ob nur 1x Mehrbedarf anerkannt wird, oder ob er für alle 3 Krankheiten den Mehrbedarf geltend machen kann.

Und sorry, ich verstehe auch das mit "17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes" nicht.
Können Sie mir das "idiotensicher" erklären ?

Viele Grüße

Sonne 22
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sonne22
Das mit der Anerkennung von nur einem Zuschlag stimmt, allerdings kannst Du versuchen mit Hilfe eines ausführlicherem Attestes vom Arzt einen weiteren Antrag zu stellen. Kann erfolgreich sein, wenn das Krankheitsbild jeweils sehr stark ausgebildet ist.
Bei Deiner Bewilligung ist der höchste der drei Mehrbedarfszuschläge bewilligt worden (DiabetesII)
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Danke Melinde ;) habe derzeit zu Hause kein I-net :( Erst wieder ab 01.09 ( weiss ja warum )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi, sah gerade das Du da bist und hab´ Dir eine mail geschickt.
Gruß
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

joha, und ich habe Dir schon laaaaange geantwortet *g Lösche dann mal bitte unser Techtelmechtel hier wenn das gelesen hast *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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